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Beglaubigungen und Beurkundungen
Das deutsche Recht kennt zwei verschiedene Formen bei öffentlichen Urkunden: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, in welchem Fall welche Form erforderlich ist.