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Beglaubigung von Kopien

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels © colourbox

05.01.2026 - Artikel

Bei der Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass eine Ablichtung von einem Dokument mit dem Original übereinstimmt.

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften und Ablichtungen (Fotokopien) mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass auch die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten bzw. der Konsularbeamtin vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden.

Das Original ist mitzubringen. Die Kopien werden vor Ort gefertigt.

Die Gebühr beträgt pro zu beglaubigendem Schriftstück (unabhängig von der Seitenzahl des Schriftstücks) etwa 30,- CHF, die beim Termin zu entrichten ist. Die Kosten für die Kopien sind darin enthalten.

Termin buchen Sie entsprechen hier.

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