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Visum für selbstständig Erwerbstätige und Freelancer

Artikel

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Voraussetzungen

Eine Aufenthaltserlaubnis für die selbständige Tätigkeit oder für Freelancer kann erteilt werden, wenn:

  • ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
  • die Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage gesichert ist

Zusammen mit weiteren Inlandsbehörden prüft die Ausländerbehörde die Voraussetzungen.

Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?

Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Konzept mit Firmenprofil und Businessplan (Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Marketingstrategie, Ertragsvorschau) und Absichtserklärungen (eine Kopie).

Wenn die Gesellschaft noch nicht besteht, muss stattdessen ein Entwurf des Gesellschaftsvertrags mit einer Kopie vorgelegt werden (nur für Selbstständige).

Zeugnisse und Diplome oder Nachweise über entsprechende unternehmerische Erfahrung mit einer Kopie.

In deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie).

Für Deutschland und den gesamten Schengen Raum bei Abholung (eine Kopie).

Antragsteller mit einem Alter ab 45 müssen eine angemessene Altersvorsorge nachweisen.

Merkblatt mit Checkliste zum Herunterladen

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro

Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO

Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)

Terminbuchung

Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person - auch für Kinder - je einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 3 Monate einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

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