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Familienangelegenheiten, © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes in der Schweiz oder in Liechtenstein! Hier erhalten Sie erste Informationen zu unterschiedlichen rechtlichen Themenbereichen. Möchten Sie es genauer wissen, klicken Sie bitte einfach auf die weiterführenden Informationen des jeweiligen Punktes.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Folgen einer Eheschließung in der Schweiz sowie zur Möglichkeit der Namensänderung nach der Eheschließung.
Beabsichtigen Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe zu schließen, so benötigen Sie in aller Regel ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, das vom zuständigen deutschen Standesamt an Ihrem…
Sind Eltern im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht verheiratet, bedarf es zur Herstellung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Vater und Kind einer (wirksamen) Vaterschaftsanerkennung oder einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Sie möchten den Geschlechtseintrag und Ihren Vornamen ändern und/oder haben dies bereits im Ausland getan und möchten es auch für den deutschen Rechtsbereich? Dann finden Sie hier alle erforderlichen Informationen.
Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung 1. Erforderlichkeit der Anerkennung Eine Ehescheidung ist nach den Regelungen des Völkerrechts grundsätzlich nur in dem Staat wirksam, in dem sie…
Anerkennung einer schweizerischen Adoption Durch eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Adoption erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit von der bzw. dem deutschen Annehmenden. Bei…
Eine grenzüberschreitende Kindesentziehung liegt vor, wenn ein Elternteil ohne Einverständnis des (ebenfalls) sorgeberechtigten anderen Elternteils die gemeinsamen Kinder ins Ausland entführt oder nach…