Änderungen bei Vaterschaftsanerkennungen in der Schweiz:
Seit dem 1. Juli 2025 können Schweizer Zivilstandsämter bei Beteiligung eines deutschen Elternteils die Vaterschaftsanerkennung ohne Aufpreis nach deutschem Recht beurkunden! Damit können Sie die direkte Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich erreichen und ersparen sich in vielen Fällen eine weitere zeit- und kostenintensive Beurkundung der Zustimmungserklärung der Kindesmutter. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025:
Für die Namensführung in der Schweiz und in Liechtenstein sind primär die zuständigen Behörden der Schweiz und Liechtensteins zuständig, also die Zivilstandsämter. Für namensrechtliche Ereignisse gilt seit dem 1. Mai 2025 grundsätzlich das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt. Nach Schweizer Recht sind nicht immer alle neuen Möglichkeiten (insbesondere Doppelnamen) nutzbar, wenn ein Beteiligter auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.