Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Zuständigkeiten der Botschaft und der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln
Wir stehen an sechs Standorten für konsularische Angelegenheiten zur Verfügung.
Die Botschaft Bern bietet Ihnen alle Dienstleistungen im Rechts- und Konsularbereich für die Schweiz und Liechtenstein an, die Büros der Honorarkonsulin und Honorarkonsuln nur bestimmte einzelne.
Botschaft Bern
(Rechts- und Konsularabteilung)
Konsularischer Amtsbezirk: Schweiz und Liechtenstein
Bevor sie uns besuchen, lesen Sie bitte ausführlich die Informationen, die zu Ihrem Anliegen auf unserer Webseite zu finden sind.
A-Z Konsularservice
Kontakt: Haben Sie die Informationen auf unserer Webseite gelesen und noch Fragen oder Ihr Anliegen nicht gefunden?
Schreiben Sie uns
Beachten Sie unser umfassendes Angebot auf dieser Webseite. Gerade für Fragen zum Reisepass und Personalausweis bieten wir zahlreiche FAQs.
Wir konzentrieren uns auf die Bearbeitung Ihrer Anträge. Die telefonische Erreichbarkeit kann daher eingeschränkt sein, wofür wir um Verständnis bitten.
Sie benötigen für jede konsularische Dienstleistung in der Botschaft eine Terminbuchung.
Bitte beachten Sie unsere Feiertage und weiteren Informationen zur Erreichbarkeit.
Büro des Honorarkonsuls Basel
Beim Büro des Honorarkonsuls in Basel werden insbesondere Pass- und Personalausweisanträge angenommen. Dort eingereichte Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Der Konsularbezirk umfasst die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land, es werden aber auch je nach Kapazität Pass- und Personalausweisanträge aus anderen angrenzenden Kantonen angenommen.
Weitere Informationen des Honorakonsuls in Basel
Büro des Honorarkonsuls Genf
Beim Büro des Honorarkonsuls in Genf sind neben der Stellung von Pass- und Personalausweisanträgen zahlreiche andere Dienstleistungen möglich. Dort eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Der Konsularbezirk umfasst die Kantone Genf, Waadt und Wallis, es werden aber auch je nach Kapazität Pass- und Personalausweisanträge aus anderen, angrenzenden Kantonen sowie den an Genf angrenzenden französischen Départements angenommen.
Weitere Informationen des Honorarkonsuls in Genf
Büro der Honorarkonsulin Lugano
Beim Büro der Honorarkonsulin in Lugano werden hauptsächlich Pass- und Personalausweisanträge angenommen und vereinzelt weitere Dienstleistungen angeboten. Dort eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Der Konsularbezirk umfasst die Kantone Graubünden und Tessin, es werden aber auch je nach Kapazität Pass- und Personalausweisanträge aus anderen, angrenzenden Kantonen angenommen.
Weitere Informationen der Honorarkonsulin in Lugano
Büro des Honorarkonsuls Zürich
Beim Büro des Honorarkonsuls in Zürich werden derzeit ausschließlich Pass- und Personalausweisanträge angenommen. Dort eingereichte Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Der Konsularbezirk umfasst die Kantone Zürich und Schwyz, es werden aber auch je nach Kapazität Pass- und Personalausweisanträge aus anderen angrenzenden Kantonen angenommen.
Weitere Informationen des Honorarkonsuls in Zürich
Büro des Honorarkonsuls Balzers/Liechtenstein
Beim Büro des Honorarkonsuls in Balzers werden derzeit Pass- und Personalausweisanträge angenommen und einige Beglaubigungen vorgenommen.
Dort eingereichte Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Der Konsularbezirk umfasst das Fürstentum Liechtenstein, es werden aber auch je nach Kapazität Pass- und Personalausweisanträge aus dem angrenzenden schweizerischen Kanton St. Gallen angenommen.
Weitere Informationen des Honorarkonsuls in Balzers