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Deutscher Honorarkonsul in Genf ist Mathis Kern
Genf, © HK Genf
Honorarkonsuln bieten einige bestimmte Dienstleistungen an. Zusätzlich gelten für einige Anliegen Besonderheiten. Beim Honorarkonsul eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Allgemeine Hinweise
Der Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Genf, zuständig für Genf, Waadt und Wallis, unterstützt das Referat für Rechts- und Konsularangelegenheiten der deutschen Botschaft in Bern bei der Beratung und Hilfe für deutsche Touristen oder in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige.
Der Honorarkonsul in Genf bietet Informationen auch in englischer und französischer Sprache auf seiner eigenen Webseite.
Beantragung von Reisepass und Personalausweis
Außer in der deutschen Botschaft in Bern ist die Beantragung eines Passes oder Personalausweise auch gegen Aufpreis im Büro des Honorarkonsuls in Genf möglich, vorwiegend für Deutsche mit Wohnsitz in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis, je nach Kapazität auch in den angrenzenden Kantonen sowie (gegen einen weiteren Aufpreis durch einen Unzuständigkeitszuschlag) den an Genf angrenzenden französischen Départements.
Bei Erstanträgen für Kinder, also wenn noch kein deutscher Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland. Möglicherweise ist eine Namenserklärung und/oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte zunächst zur Vorabklärung direkt an die Botschaft Bern.
Reisepass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden.
Für jeden Passantrag müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Vorsprache alle benötigten Unterlagen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sind.
Reisepässe und Personalausweise für unter 24-Jährige können ab der Geburt beantragt werden und gelten 6 Jahre.
Für Reisepässe und Personalausweise von Kindern unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung in Genf länger als 14 Tage vor dem 6. Geburtstag oder nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.
Passbilder
Einzig neue biometrische Passfotos nach deutscher Norm sind gültig, siehe Fotomustertafel für Erwachsene und für Kinder. Schweizer Formate sind ungültig.
Für biometrische Passbilder steht Ihnen ein Fotoautomat im Warteraum zur Verfügung (nicht für Kleinkinder geeignet). Bei biometrischen Passbildern für Kinder/Kleinkinder empfehlen wir, diese durch einem Fotografen erstellen zu lassen.
Kosten: 15,- CHF in Münzen oder Scheinen. Der Automat gibt kein Wechselgeld.
Die Fotos können aber auch an jedem anderen Fotoautomaten oder in einem Fotostudio erstellt werden.
Merkblätter und Antragsformulare
Reisepass/Personalausweis für Volljährige
Reisepass/Personalausweis für Minderjährige
Informationen zur Namensführung
Terminvereinbarung
Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises in Genf nehmen Sie bitte eine Terminbuchung vor. Termine können mit einer maximalen Vorlaufzeit von sechs Monaten gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine anderen Termine vergeben können, als die, die online angezeigt werden. Bitte sehen Sie daher davon ab, das Büro bezüglich früherer Termine zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass pro Antragsteller ein eigener Termin gebucht werden muss.
Stornierte Termine werden unverzüglich wieder freigegeben. Es lohnt sich daher, regelmäßig in das Terminbuchungssystem nach einem früheren freien Termin zu schauen.
Wichtig: bei der Terminbuchung wenn möglich immer eine Mobiltelefonnummer angeben, damit wir Ihnen die Terminbestätigung und -erinnerung auch per SMS zusenden können. Sollten Sie keine Terminbestätigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können mind. 48 h vor dem Termin! Verwenden Sie dazu den Link, den Sie in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail finden.
Sie können jederzeit auch einen Termin direkt bei der deutschen Botschaft in Bern online buchen (Terminvergabe in Bern).
Gebühren
Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung.
Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an, der in den abgebildeten Gebühren schon eingerechnet ist.
Es kommen mindestens noch Portoauslagen hinzu, siehe unten.
Die Grundgebühren im Ausland betragen in der Schweiz nach dem maßgeblichen Wechselkurs von 1,- Euro = 0,9315 CHF unter Rundung auf volle Franken.
Die Beträge in Schweizer Franken gelten für Barzahlungen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte werden in der Botschaft die feststehenden Euro-Beträge in Klammern plus Portopauschale abgebucht.
Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)
- für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 64,- CHF (68,50 Euro)
- ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 95,- CHF (101,- Euro)
Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)
- für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 60,- CHF (63,80 Euro)
- ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 73,- CHF (78,- Euro)
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)
- nur in Notfällen, gültig für ein Jahr: 66,- CHF (70,- Euro)
Folgende Zusatzgebühren können anfallen:
Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 77,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 19,- CHF.
(Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)
Der reguläre Reisepass kann auch per Express-Verfahren beantragt werden, sofern keine Unterlagen nachgefordert oder Rechtsfragen geklärt werden müssen. Der Express-Zuschlag beträgt 30,- CHF (32,- Euro).
Sofern 32 Seiten nicht reichen, kann gegen einen Zuschlag von 21,- CHF (22,- Euro) auch ein Reisepass mit 48 Seiten bestellt werden.
Bei Unzuständigkeit der Botschaft Bern (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag von 66,- CHF (70,- Euro) für Passanträge von über 24-Jährigen und von 35,- CHF (37,50 Euro) von unter 24-Jährigen fällig.
Beim vorläufigen Reisepass beträgt der Unzuständigkeitszuschlag 25,- CHF (26,- Euro), beim Personalausweis 13,- CHF (13,- Euro).
Änderungen eines Reisepasses kosten 17,- CHF (18,- Euro), Wohnortänderungen sind gebührenfrei.
Zudem sind Auslagen bei Antragstellung zu erstatten:
Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Portoauslagen in Höhe von 4,- CHF an bei Kreditkartenzahlung werden dann je nach Kurs 4,29 Euro berechnet!), bzw. über ein Büro eines Honorarkonsuls 5,- CHF.
Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Die Gebühren können in Genf entweder bar in Schweizer Franken (nicht in Euro), per Debitkarte oder Postcard, aber nicht mit Kreditkarte bezahlt werden.
Bei fehlenden Kopien von Unterlagen wird 1,- CHF pro Seite berechnet, wenn diese im Büro gefertigt werden müssen.
Bearbeitungszeit Passanträge
Bis zur Ausstellung müssen Sie bei Beantragung in Genf mit folgenden Laufzeiten rechen:
- Biometrische Reisepässe ca. 10-12 Wochen.
- Vorläufige Reisepässe: Nur in Kombination mit einem biometrischen Reisepass ca. 3 Wochen.
- Personalausweise ca. 8-10 Wochen.
- Expresspässe ca. 4-5 Wochen.
In dringenden Fällen ist eine direkte Beantragung bei der Botschaft in Bern empfehlenswert.
Weitere konsularische Dienstleistungen
- Unterschriftsbeglaubigung für eine Erbausschlagung (Die Erklärung muss ausgefüllt mitgebracht werden)
- Unterschriftsbeglaubigung für eine Genehmigungserklärung , zB eines Kaufvertrages
- Unterschriftsbeglaubigung für den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
- Beglaubigung von Fotokopien
- Unterschriftsbeglaubigung für Lebensbescheinigungen
-
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
-
Beurkundung der Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen können in Genf in bar in Schweizer Franken und per Karte (Maestro oder Postcard, nicht Kreditkarte) bezahlt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, entweder online oder in dringenden Fällen per Telefon (+41 22 734 66 06) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Für alle weiteren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in Bern. Unter der Rubrik Themen von A-Z finden Sie alle weiteren Dienstleistungen aufgeführt.
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
stets nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung!
Montag, Donnerstag, Freitag: geschlossen
Kontakt/Anfahrt
Büro des Honorarkonsuls der Bundesrepublik Deutschland
Rue de Moillebeau 49
1209 Genf
Telefon: +41 22 734 66 06
Fax: +41 22 734 66 08Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zum Honorarkonsul in Genf auf.
Standortplan / Anfahrtsweg:
Das Büro ist am besten mit dem Bus Nr. 3 Richtung Gardiol, Haltestelle Moillebeau erreichbar.
Es gibt keine Besucherparkplätze und kein öffentliches Parkhaus in Gehweite. Meistens gibt es jedoch freie Plätze (blaue Zone mit Parkscheibe) an den angrenzenden Straßen, wie der Rue de Moillebeau selbst und insbesondere am Chemin du Petit-Saconnex.