Bei Erstanträgen von im Ausland geborenen Personen, die noch nie ein deutsches Reisedokument besaßen, sind umfangreiche Prüfungen erforderlich, wie Sie auch unseren Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland entnehmen können.
Diese Prüfung unter Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Vorschriften zum deutschen, schweizerischen oder internationalen Staatsangehörigkeits-, Abstammungs- und Namensrechts erfolgt durch entsprechend ausgebildete und befugte Konsularbeamtinnen und -beamte in Bern.
Die Büros der Honorarkonsuln sollen daher grundsätzlich keine entsprechenden Anträge auf einen ersten deutschen Reisepass und/oder Personalausweis entgegennehmen.
Sie können dann ausnahmsweise einen Antrag über die Büros wie z. B. in Zürich stellen, wenn Sie Ihren Fall von uns (der Botschaft) vorprüfen lassen und wir zum Ergebnis kommen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit, die Abstammung und die Namensführung eindeutig sind.
Nutzen Sie bei Interesse bitte unser Kontaktformular, wählen Sie die Kategorie „Reisepass/Personalausweis“ und beantworten Sie alle untenstehenden Fragen und ergänzen Sie bitte, wo Sie Ihren Antrag stellen möchten (Basel, Genf, Zürich oder Lugano). Unterlagen können Sie (bis zu fünf PDF-Dokumente und 15 MB) direkt mit hochladen und einreichen.
Nach Erhalt der Eingangsbestätigung warten Sie bitte unsere individuelle Antwort ab.
Bitte beachten Sie, dass solche Vorprüfungen je nach Aufkommen und Komplexität auch mal längere Zeit in Anspruch nehmen können.
Wenn eine Passbeantragung auch in einem Büro eines Honorarkonsuls möglich ist, beteiligen wir dieses direkt in Kopie bei unserer Antwort, damit der Antrag danach mit Terminbuchung dort gestellt werden kann.
Bitte stellen Sie für eine Vorprüfung sicher, dass alle folgende Fragen beantwortet werden, damit wir Ihnen zielgerichtet antworten können.
Sollte eine Frage nicht zutreffen, antworten Sie dazu bitte mit „entfällt“.
- Wann und wo ist Ihr Kind geboren?
- Wie lautet die gewünschte Namensführung für Ihr Kind?
- Wo befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes und der Eltern?
- Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (oder danach) miteinander verheiratet?
- Ggf. wann und wo erfolgte die Eheschließung?
- Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen die Kindeseltern? (Bitte nennen Sie alle und auch eventuelle Änderungen).
- Haben Sie einen gemeinsamen Ehenamen in der Ehe gewählt/geführt?
- Gibt es ggf. eine deutsche Eheurkunde, Bestätigung der Namensführung bzw. ein deutsches Familienbuch zu Ihrer Ehe?
- Gibt/Gab es vorherige Ehen der Elternteile? Wenn ja, wann und wodurch wurden diese wo aufgelöst?
- Sind Sie mit dem anderen Elternteil weiterhin verheiratet oder wurden Sie geschieden? Falls zutreffend: Wann, wo und wodurch wurde diese Ehe aufgelöst?
- Wenn Sie nicht verheiratet waren: Wann und wo erfolgte die Vaterschaftsanerkennung (vor oder nach der Geburt)? Sofern diese nach dem 1.7.2025 in der Schweiz erfolgte, schon nach deutschem Recht, also mit Zustimmung der Kindesmutter?
Falls zutreffend, übersenden Sie bitte einen „Auszug aus dem Eintrag über die Anerkennung“ ausgestellt nach dem Übereinkommen Nr. 34 der CIEC „ (auf Seite 2, unter 9-8-2 und dann unter 3-4-2 muss ein Kreuzchen bei “Mutter„ sein), bitte senden Sie diesen Auszug ggf. als Scan in Beantwortung unserer Eingangsbestätigung. - Gibt es eine Vereinbarung über die gemeinsame Sorge? Falls zutreffend: Wann und wo wurde diese vereinbart? Wo war das Kind im Zeitpunkt der Erklärung gemeldet/wohnhaft?
- Wurde evtl. bereits ein deutscher Pass/Personalausweis ausgestellt? Falls zutreffend: Wann, wo, auf welchen Namen? Gibt es bereits ausländische Reisedokumente auf den gewünschten Namen?
- Gibt es Geschwisterkinder, die bereits deutsche Reisedokumente auf den gewünschten Namen haben?
- Wann und wo sind die Eltern des Kindes geboren? Hat Ihr Kind noch eine andere Staatsangehörigkeit erworben?
Wir möchten vermeiden, dass Sie mehrfach persönlich erscheinen müssen und vermeidbare Mehrkosten für Sie entstehen.
Sollte Ihnen die Bearbeitung zu lange dauern, Sie dringend ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen und Sie sicher sein, dass keine weiteren Schritte wie eine Geburtsbeurkundung, Namenserklärung oder Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind, müssen Sie den Antrag in Bern stellen.
Buchen Sie bitte direkt einen Termin bei uns und geben Sie in der Terminbuchung die Ticketnummer an, die Sie in der Eingangsbestätigung erhalten haben.