Bei Erstanträgen von im Ausland geborenen Personen, die noch nie ein deutsches Reisedokument besaßen, sind umfangreiche Prüfungen erforderlich, wie Sie auch unseren Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland entnehmen können.
Diese Prüfung unter Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Vorschriften zum deutschen, schweizerischen oder internationalen Staatsangehörigkeits-, Abstammungs- und Namensrechts erfolgt durch entsprechend ausgebildete und befugte Konsularbeamtinnen und -beamte in Bern.
Die Büros der Honorarkonsuln sollen daher grundsätzlich keine entsprechenden Anträge auf einen ersten deutschen Reisepass und/oder Personalausweis entgegennehmen.
Ausnahmsweise können Sie einen Antrag über die Büros, z. B. in Zürich, stellen, wenn Sie alle Fragen beantworten, Ihre Unterlagen im Rahmen der unverbindlichen Erstberatung vorlegen und wir als Botschaft zu dem Ergebnis kommen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit, die Abstammung und die Namensführung eindeutig sind.
Nutzen Sie bei Interesse bitte unser Kontaktformular, wählen Sie die Kategorie „Reisepass/Personalausweis“ und beantworten Sie alle untenstehenden Fragen und ergänzen Sie bitte, wo Sie Ihren Antrag stellen möchten (Basel, Genf, Zürich oder Lugano). Unterlagen können Sie (bis zu fünf PDF-Dokumente und 15 MB) direkt mit hochladen und einreichen.
Nach Erhalt der Eingangsbestätigung warten Sie bitte unsere individuelle Antwort ab.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle folgenden Fragen beantwortet werden, damit wir Ihnen zielgerichtet antworten können.
Sollte eine Frage nicht zutreffen, antworten Sie dazu bitte mit „entfällt“.
1. Wann und wo ist Ihr Kind geboren?
2. Wie lautet die gewünschte Namensführung für Ihr Kind?
3. Wo befindet sich bzw. befand sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes und der Eltern im Zeitpunkt der Geburt?
4. Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (oder danach) miteinander verheiratet? Wann und wo erfolgte die Eheschließung?
5. Haben Sie einen gemeinsamen Ehenamen in der Ehe erklärt?
6. Gibt es eine deutsche Eheurkunde?
7. Gibt/Gab es vorherige Ehen der Elternteile? Wenn ja, wann und wodurch wurden diese wo aufgelöst?
8. Wenn Sie nicht verheiratet waren: Wann und wo erfolgte die Vaterschaftsanerkennung? Sofern diese nach dem 1.7.2025 in der Schweiz erfolgte, wurde diese mit Zustimmung der Kindesmutter beurkundet? Bitte legen Sie unbedingt das Formular „Auszug aus dem Eintrag über die Anerkennung“ (auf Seite 2, unter 9-8-2 und dann unter 3-4-2 muss das Feld Zustimmung Mutter angekreuzt sein) vor. Die Formulare „Mitteilung bzw. Bestätigung einer Kindesanerkennung“ sind als Nachweis nicht geeignet.
9. Gibt es eine Vereinbarung über die gemeinsame Sorge?
10. Welche Staatsangehörigkeit(en) hatten Sie und Ihr/e Partner/in bei Geburt des Kindes? Und aktuell? Bitte ggf. alle nennen.
11. Wurde bereits ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt?
12. Gibt es Geschwisterkinder, die bereits deutsche Reisedokumente haben?
13. Wann und wo sind die Eltern des Kindes geboren? Hat Ihr Kind noch eine andere Staatsangehörigkeit erworben?