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Deutsche Honorarkonsulin in Lugano ist Bianca Maria Brenni-Wicki

Büro der Honorarkonsulin in Lugano, © Botschaft Bern
Honorarkonsuln bieten einige bestimmte Dienstleistungen an. Zusätzlich gelten für einige Anliegen Besonderheiten. Beim Honorarkonsul eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.
Allgemeine Hinweise
Die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Lugano, zuständig für das Tessin und Graubünden, unterstützt das Referat für Rechts- und Konsularangelegenheiten der deutschen Botschaft in Bern bei der Beratung und Hilfe für deutsche Touristen oder in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige.
Beantragung von Reisepass und Personalausweis
Außer in der deutschen Botschaft in Bern ist die Beantragung eines Passes oder Personalausweise auch gegen Aufpreis im Büro der Honorarkonsulin in Lugano möglich, vorwiegend für Deutsche mit Wohnsitz im Tessin und in Graubünden, nach Kapazität auch in den angrenzenden Kantonen.
Bei Erstanträgen für Kinder, also wenn noch kein deutscher Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland. Möglicherweise ist eine Namenserklärung und/oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung nötig, dann kann der Antrag grundsätzlich nicht in Lugano gestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft Bern.
Reisepass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden.
Für jeden Passantrag müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Vorsprache alle benötigten Unterlagen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sind. Ansonsten wird eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung notwendig.
Reisepässe und Personalausweise für unter 24-Jährige können ab der Geburt beantragt werden und gelten 6 Jahre.
Für Reisepässe und Personalausweise von Kindern unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung in Lugano länger als 14 Tage vor dem 6. Geburtstag oder nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.
Passbilder
Einzig neue biometrische Passfotos nach deutscher Norm sind gültig, siehe Fotomustertafel für Erwachsene und für Kinder. Schweizer Formate sind ungültig.
Biometrische Passbilder müssen mitgebracht werden, es gibt keinen Fotoautomaten vor Ort.
Bei biometrischen Passbildern für Kinder/Kleinkinder empfehlen wir, diese durch einen Berufsfotografen erstellen zu lassen.
Merkblätter und Antragsformulare
Reisepass/Personalausweis für Volljährige
Reisepass/Personalausweis für Minderjährige
Informationen zur Namensführung
Terminvereinbarung
Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises in Lugano vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter +41 91 922 78 82.
Gebühren
Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung.
Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an, der in den abgebildeten Gebühren schon eingerechnet ist.
Es kommen mindestens noch Portoauslagen hinzu, siehe unten.
Die Gebühren im Ausland betragen in der Schweiz nach dem maßgeblichen Wechselkurs von 1,- Euro = 0,9527 CHF unter Rundung auf volle Franken derzeit wie folgt dargestellt.
(Die Beträge in Schweizer Franken gelten für Barzahlungen. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden in der Botschaft die feststehenden Euro-Beträge in Klammern plus Portopauschale abgebucht. Änderungen können sich durch den Wechselkurs kurzfristig ergeben, so dass die Eurobeträge maßgeblich sind!)
Die in der letzten Zeile genannten Auslagen (Portokosten) von 5,- CHF fallen bei jedem Antrag zusätzlich an, sowohl in Bern als auch in den Büros der Honórarkonsuln.
Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 79,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 20,- CHF. (Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)
Kostenübersicht
Leistung/Dokument | Personen ab 24 Jahren, wohnhaft in Schweiz/ Liechtenstein, abgemeldet in Deutschland |
Personen unter 24 Jahren, wohnhaft in Schweiz/ Liechtenstein, abgemeldet in Deutschland |
Personen ab 24 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland oder in Drittstaat | Personen unter 24 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland oder in Drittstaat |
Reisepass (Standard) | 101,- € = 97.00 CHF |
68,50 € = 66.00 CHF |
171,- € = 163.00 CHF |
106,- € = 101.00 CHF |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 133,- € = 128.00 CHF |
100,50 € = 97.00 CHF |
203,- € = 194.00 CHF |
138,- € = 134.00 CHF |
Reisepass mit 48 Seiten | 123,- € = 118.00 CHF |
90,50 € = 87.00 CHF |
193,- € = 184.00 CHF |
128,- € = 122.00 CHF |
Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten | 155,- € = 149.00 CHF |
122,50 € = 118.00 CHF |
225,- € = 215.00 CHF |
160,- € = 153.00 CHF |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit ein Jahr) | 70,- € = 67.00 CHF |
70,- € = 67.00 CHF |
96,- € = 92.00 CHF |
96,- € = 92.00 CHF |
Personalausweis | 78,- € = 75.00 CHF |
63,80 € = 61.00 CHF |
91,- € = 87.00 CHF |
76,80 € = 74.00 CHF |
Wohnortänderung | gebührenfrei | gebührenfrei | nicht möglich | nicht möglich |
Zusatzkosten bei Beantragung in einem Büro der Honorarkonsuln (Basel, Genf, Lugano, Zürich, Balzers) |
82,13 € = 79,- CHF |
82,13 € = 79,- CHF |
82,13 € = 79,- CHF |
82,13 € = 79,- CHF |
Zusatzkosten für zweiten Antrag in einem Büro der Honorarkonsuln | 20,53 € = 20,- CHF |
20,53 € = 20,- CHF |
20,53 € = 20,- CHF |
20,53 € = 20,- CHF |
Auslagen/Portokosten | 5.00 CHF (5,25 €) |
5.00 CHF (5,25 €) |
5.00 CHF (5,25 €) |
5.00 CHF (5,25 €) |
Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Die Gebühren können in Lugano nur in bar in Schweizer Franken bezahlt werden.
Bearbeitungszeit Passanträge
Bis zur Ausstellung müssen Sie bei Beantragung in Lugano mit folgenden Laufzeiten rechen:
- Biometrische Reisepässe ca. 10-12 Wochen.
- Vorläufige Reisepässe: Nur in Kombination mit einem biometrischen Reisepass ca. 3 Wochen.
- Personalausweise ca. 8-10 Wochen.
- Expresspässe ca. 5 Wochen.
In dringenden Fällen ist eine direkte Beantragung bei der Botschaft in Bern empfehlenswert.
Weitere konsularische Dienstleistungen
- Unterschriftsbeglaubigung für eine Erbausschlagung mit Formulierung der Erklärung
- Unterschriftsbeglaubigung für eine Genehmigungserklärung , zB eines Kaufvertrages
- Unterschriftsbeglaubigung für den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
- Beglaubigung von Fotokopien
- Unterschriftsbeglaubigung für Lebensbescheinigungen
- Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
- Konsularische Bescheinigungen, z.B. Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen zu Umsatzsteuerzwecken in bestimmten Ausnahmefällen
Alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen können in Lugano nur in bar und Schweizer Franken bezahlt werden.
Für alle Dienstleistungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter +41 91 922 78 82 erforderlich.
Für alle weiteren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in Bern. Unter der Rubrik Themen von A-Z finden Sie alle weiteren Dienstleistungen aufgeführt.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr - nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!
Kontakt/Anfahrt
Büro der Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland
Via Soave 9
6900 Lugano
Telefon: +41 91 922 78 82.
Bitte schreiben Sie eine Mail an lugano@hk-diplo.de.
Standortplan / Anfahrtsweg:
Das Büro der Honorarkonsulin befindet sich im ersten Obergeschoss eines historischen Gebäudes in der Altstadt von Lugano. Es ist am besten vom Bahnhof Lugano Stazione mit der Stadtseilbahn hinunter zu Lugano Città oder zu Fuß vom Fähr- und Schiffsanleger Lugano-Centrale, der Bushaltestelle Lugano-Piazza Rezzonico zu erreichen.
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist für Berechtigte bei Parken auf dem auto silo motta möglich, unter Nutzung des Aufzugs des benachbarten Optikers.
Es gibt sonst keine Zufahrt (Fußgängerzone) und keine Parkplätze für Fahrzeuge.