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Reisepass / Personalausweis

Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland © picture alliance / Schoening
Allgemeines
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis? Pässe und Personalausweise müssen persönlich und können nicht auf dem Postweg beantragt werden. Für die Beantragung muss ein Termin gebucht werden.
Bemühen Sie sich bitte möglichst frühzeitig vor Ablauf um die Beantragung neuer Reisedokumente und eine Terminbuchung sowie vollständige Unterlagen zur Antragstellung!
Beachten Sie bei Planung einer Auslandsreise unsere Reisetipps!
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises benötigen und finden neben den Antragsformularen auch Antworten auf die häufigsten Fragen.
Auf unserem YouTube-Kanal bieten wir auch ein Video zur Passbeantragung für in der Schweiz oder in Liechtenstein lebende deutsche Staatsangehörige.
Reisepässe und Personalausweise
Informationen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass und Personalausweis bietet das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI).
Das Personalausweisportal und eine Broschüre des BMI informieren über den Personalausweis und seine Online-Funktionen.
Der vorläufige Reisepass, der Personalausweis und der bis Ende 2023 ausgestellte Kinderreisepass werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt.
In den USA ist z.B. nur der biometrische Reisepass für die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms anerkannt, im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise mit dem Personalausweis nicht mehr möglich, sondern stets ein Reisepass erforderlich.
Kinderreisepässe werden seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit. Das BMI bietet Informationen zu Reisedokumenten für Kinder.
Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen und in der App „Sicher Reisen“.
Sie möchten einen zweiten Reisepass? Dann beachten Sie bitte unbedingt unsere FAQ und nehmen Sie im Zweifel bitte vor Terminbuchung Kontakt zu uns auf.
Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier.
Laufzeit
Bitte beachten Sie, dass biometrische Pässe und Personalausweise über die Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es grundsätzlich (bei vollständigen Anträgen) zu folgender Bearbeitungsdauer kommt, auf die wir keinen Einfluss haben:
- Biometrischer Reisepass: etwa 6-8 Wochen
- Personalausweis: etwa 4-6 Wochen
- Express-Reisepass: 2-3 Wochen
- Vorläufiger Reisepass: etwa 1 Woche
Bei (aufpreispflichtiger) Antragstellung bei einem Büro der Honorarkonsuln (siehe unter Ziffer 8) verlängert sich die Bearbeitung um 2 bis 3 Wochen.
In Hauptreisezeiten dauert die Ausstellung und Bearbeitung erfahrungsgemäß immer etwas länger als üblich, so dass Sie neue Reisedokumente dann erst recht frühzeitig beantragen sollten.
Reisepässe und Personalausweise werden grundsätzlich nach Fertigstellung per Post übersandt.
Bitte entscheiden Sie sich schon bei Antragstellung, ob Sie Ihre bisherigen Reisedokumente schon entwerten lassen, damit Ihnen die neuen Dokumente unmittelbar zugeschickt werden können oder ob Sie sie noch benötigen.
Im letzteren Fall erhalten Sie eine Mailbenachrichtigung nach Fertigstellung der neuen Dokumente, um Ihre bisherigen zunächst einzusenden. Bitte rechnen Sie hierfür nochmals bis zu fünf Arbeitstage ein.
Antrag Erwachsene
Folgende Unterlagen sind immer mindestens erforderlich und beim Termin vorzulegen, bringen Sie bitte auch die jeweils genannten Kopien mit und beachten Sie die allgemeinen Hinweise am Ende:
- ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular
(Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis bitte ein Formular pro Antrag) - ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (siehe Fotomustertafel)
- bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
(im Original und mit Kopie der Datenseite des Passes bzw. Vorder- und Rückseite des Ausweises)
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen. - Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister und ggf. Heiratsurkunde, sofern bisher kein Reisedokument von der Botschaft Bern ausgestellt wurde (im Original und mit Kopie)
- Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland, wenn im bisherigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist (siehe auch FAQ)
- Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Ausweisdokument (im Original und mit Kopie)
- Nachweis über aktuelle Adresse (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen (sofern zutreffend, stets im Original und mit Kopie), wenn
- der letzte Pass oder Personalausweis nicht in Bern oder
- vor 2010 in Bern ausgestellt wurde oder
- sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben:
- Auszug aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen (eine einfache Geburtsurkunde ist in diesen Fällen nicht ausreichend, sondern immer ein Auszug aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamts erforderlich)
-
Nachweis über eine Namensänderung (bei Heirat- oder Partnerschaft oder nach Scheidung, z.B. Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe, Scheidungsurteil der aufgelösten Ehe)
-
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)
-
Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 - Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)
- Promotionsurkunde mit Namen und Geburtsdatum, wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass/Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass/Personalausweis gewünscht wird.
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung vorgelegt werden.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsüberprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der Pass und/oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten Sie ggf. auch unsere FAQ am Ende bzw. unter Ziff. 9.
Antrag Minderjährige
Minderjährige müssen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten vorsprechen. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert ist, ist dessen beglaubigte Zustimmungserklärung mitzubringen.
Ein Personalausweis kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig, also ohne die/den Sorgeberechtigte(n) beantragt werden.
Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses (und ggf. Personalausweises) beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland, insbesondere zum Generationenschnitt im Staatsangehörigkeitsrecht, zum Namensrecht und Vaterschaftsanerkennungen, da Angaben aus schweizerischen oder anderen ausländischen Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich nicht in jedem Fall übernommen werden können.
Lassen Sie die rechtliche Situation bei Zweifeln bitte vor einer Terminvereinbarung klären und nehmen vor einer Terminbuchung Kontakt mit uns auf!
Hat ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht wirksam erworben, kann ein Passantrag nicht aufgenommen werden. In einem einfachen Passtermin können rechtlich komplexe Vorfragen zudem nicht immer sofort geklärt werden, eine Beratung ist in einem solchen Termin nicht möglich!
Folgende Unterlagen sind immer für jeden Antrag mindestens erforderlich und beim Termin vorzulegen, bitte bringen Sie auch die ggf. genannten Kopien mit und beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise am Ende:
- ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
(Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis bitte ein Formular pro Antrag) - ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (siehe Passbildschablone, lassen Sie Passfotos von sehr kleinen Kindern unbedingt vor dem Termin fertigen, siehe auch FAQ!)
- bisheriges Ausweisdokument des Kindes (im Original und mit Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sofern es nicht eine Erstbeantragung ist)
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen. - Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister, sofern bisher kein Reisedokument von der Botschaft Bern ausgestellt wurde (im Original und mit Kopie)
- Ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Vermerk über deren Namensführung sowie ggf. Bescheinigung der Namensführung nach deutschem Recht
- Aktuelle Reisepässe oder Personalausweise der Eltern (im Original und mit Kopien der Datenseiten)
- Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Ausweisdokument des Kindes und der Eltern (im Original und mit Kopie, sofern es sich nicht um ein neugeborenes Kind handelt)
- aktueller Adressnachweis vom Kind und den Eltern (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)
- Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland, wenn im bisherigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
- ggf. beglaubigte Zustimmungserklärung, sofern ein/e Sorgeberechtigte/r nicht mit vorspricht
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen (sofern zutreffend, stets im Original und mit Kopie), wenn
- der letzte Pass oder Personalausweis nicht in Bern oder
- vor 2010 in Bern ausgestellt wurde oder
- sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben:
- für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern:
ggf. Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates oder Erklärung zum Sorgerecht - für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils zusätzlich:
Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil im Original und mit Kopie - Eine Scheidung im Ausland bedarf in der Regel einer Anerkennung in Deutschland. - für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, sofern erfolgt:
Vaterschaftsanerkennungserklärung, bei Anerkennung in der Schweiz, ggf. Zustimmungserklärung der Kindesmutter im Original und mit Kopie - bei Geburt im Ausland von einen deutschen Elternteil, das ebenfalls nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde: Nachweis des Antrags auf Beurkundung der Geburt (siehe Generationenschnitt)
- bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen: Auszug aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil (die einfache Geburtsurkunde ist in diesen Fällen nicht ausreichend, sondern immer ein Auszug aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamts erforderlich)
- Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
(Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil) - Ggf. Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 - Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung vorgelegt werden.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsüberprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der Pass oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten Sie ggf. auch unsere FAQ am Ende bzw. unter Ziff. 9.
Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt! Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf des eingetragenen Datums gültig.
Wohnortänderung
Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass und auf Ihrem Personalausweis können Sie auf dem Postweg mit der Botschaft Bern erledigen. Dazu schicken Sie uns bitte:
- Antrag auf Wohnortänderung
- Reisepass/Personalausweis im Original
- Kopie Ausländerausweis
- Nachweis über aktuelle Adresse in Kopie (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)
- Kopie der Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der letzte innerdeutsche Wohnort noch im Pass/auf dem Personalausweis steht)
- einen mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag, vorfrankiert mit 6.80 CHF
Die Wohnsitzänderung in Reisedokumenten für Minderjährige müssen beide Elternteile beantragen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. In diesem Fall muss zusätzlich zumindest eine Kopie des Reisepasses/Ausweises auch des anderen Elternteils vorgelegt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 10 Tage. Die Eintragung ist gebührenfrei.
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, wird Ihr Schweizer Wohnort (ohne Postleitzahl) in einen Reisepass eingetragen, in einen Personalausweis die komplette schweizerische Wohnadresse (mit Straße und Hausnummer).
Postadresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
-Passstelle-
Postfach
3000 Bern 16
Gebühren
Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung.
Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an, der in den abgebildeten Gebühren schon eingerechnet ist.
Es kommen mindestens noch Portoauslagen hinzu, siehe unten.
Die Gebühren im Ausland betragen in der Schweiz nach dem maßgeblichen Wechselkurs von 1,- Euro = 0,9232 CHF unter Rundung auf volle Franken derzeit wie folgt dargestellt.
(Die Beträge in Schweizer Franken gelten für Barzahlungen. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden in der Botschaft die feststehenden Euro-Beträge in Klammern plus Portopauschale abgebucht. Änderungen können sich durch den Wechselkurs kurzfristig ergeben, so dass die Eurobeträge maßgeblich sind!)
Die in der letzten Zeile genannten Auslagen (Portokosten) von 5,- CHF fallen bei jedem Antrag zusätzlich an, sowohl in Bern als auch in den Büros der Honorarkonsuln.
Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 77,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 20,- CHF. (Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)
Kostenübersicht
Leistung/Dokument | Personen ab 24 Jahren, wohnhaft in Schweiz/ Liechtenstein, abgemeldet in Deutschland |
Personen unter 24 Jahren, wohnhaft in Schweiz/ Liechtenstein, abgemeldet in Deutschland |
Personen ab 24 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland oder in Drittstaat | Personen unter 24 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland oder in Drittstaat |
Reisepass (Standard) | 101,- € = 94.00 CHF |
68,50 € = 64.00 CHF |
171,- € = 158.00 CHF |
106,- € = 98.00 CHF |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 133,- € = 124.00 CHF |
100,50 € = 94.00 CHF |
203,- € = 188.00 CHF |
138,- € = 128.00 CHF |
Reisepass mit 48 Seiten | 123,- € = 114.00 CHF |
90,50 € = 84.00 CHF |
193,- € = 179.00 CHF |
128,- € = 119.00 CHF |
Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten | 155,- € = 144.00 CHF |
122,50 € = 114.00 CHF |
225,- € = 209.00 CHF |
160,- € = 149.00 CHF |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit ein Jahr) | 70,- € = 65.00 CHF |
70,- € = 65.00 CHF |
96,- € = 89.00 CHF |
96,- € = 89.00 CHF |
Personalausweis | 78,- € = 73.00 CHF |
63,80 € = 59.00 CHF |
91,- € = 85.00 CHF |
76,80 € = 71.00 CHF |
Wohnortänderung | gebührenfrei | gebührenfrei | nicht möglich | nicht möglich |
Zusatzkosten bei Beantragung in einem Büro der Honorarkonsuln (Basel, Genf, Lugano, Zürich, Balzers) |
83,00 € = 77,- CHF |
83,00 € = 77,- CHF |
83,00 € = 77,- CHF |
83,00 € = 77,- CHF |
Zusatzkosten für zweiten Antrag in einem Büro der Honorarkonsuln | 20,75 € = 20,- CHF |
20,75 € = 20,- CHF |
20,75 € = 20,- CHF |
20,75 € = 20,- CHF |
Auslagen/Portokosten | 5.00 CHF (5,42 €) |
5.00 CHF (5,42 €) |
5.00 CHF (5,42 €) |
5.00 CHF (5,42€) |
Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Zahlungsart:
In Bern ist neben der Barzahlung in Schweizer Franken auch die Zahlung mit internationaler Kreditkarte (nur Visa/Mastercard) möglich.
Die Kreditkarte wird bei der Botschaft Bern in Euro belastet und muss hierzu kurz physisch entgegengenommen werden. Eine kontaktlose Bezahlung ist in der Botschaft leider noch nicht möglich. Die Zahlung müssen Sie per Unterschrift zusätzlich genehmigen, d.h. die/der Karteninhaber/in muss persönlich anwesend sein und auch der Name auf der Kreditkarte stehen.
Eine Barzahlung in Euro ist nicht möglich.
Die Zahlweisen in den Büros der Honorarkonsulin und Honorarkonsuln weichen teilweise ab:
In Zürich kann die Bezahlung in Schweizer Franken in bar, mit Kreditkarte (nicht American Express), Debitkarte und per TWINT erfolgen.
In Genf werden Debit- oder Postcards akzeptiert.
In Basel, Lugano und Balzers ist eine Kreditkartenzahlung nicht möglich, sondern die Barzahlung mit Schweizer Franken erforderlich.
Terminbuchung
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen ist die persönliche Vorsprache erforderlich, Ihre Identität muss geprüft und biometrische Merkmale aufgenommen werden. Dies ist auf dem Postweg nicht möglich. Für die Vorsprache ist ausnahmslos eine Terminbuchung erforderlich.
Da Sie insbesondere vor Hauptreisezeiten mit längeren Vorlaufzeiten rechnen müssen, sollten Sie möglichst rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Reisedokuments einen Termin buchen.
Die Botschaft Bern ist die zuständige Passstelle für die gesamte Schweiz und bearbeitet Ihre Anträge.
Termine buchen Sie bitte hier online.
Die Antragstellung ist jedoch auch je nach Wohnort und Zuständigkeit sowie bei vorhandenen Kapazitäten gegen Aufpreis in den Büros der Honorarkonsuln möglich. In Zürich, Basel und Genf buchen Sie Ihren Termin bitte online, in Lugano und Balzers telefonisch.
In Balzers/Liechtenstein wird die Antragstellung leider ab 1. Juni 2025 vorübergehend nicht mehr möglich sein!
Die in den Terminbuchungssystemen angezeigten Termine sind die einzigen, die zur Verfügung stehen. Termine werden an jedem Arbeitstag am Morgen freigeschaltet, und zwar mit einer maximalen Vorlaufzeit von neun Wochen.
In eilbedürftigen Fällen und bei erstmaliger Beantragung eines deutschen Reisepasses buchen Sie den Termin bitte direkt bei der Botschaft in Bern.
Bitte stellen Sie sicher, alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen parat zu haben, auch bei einer kurzfristigen Terminbuchung. Es können nur vollständige Anträge angenommen werden!
Bei Erstanträgen beachten Sie bitte unsere Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland. Oftmals ist vor Ausstellung des ersten Reisepasses die Abgabe einer Namenserklärung und/oder die Beurkundung einer Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich oder es muss die staatsangehörigkeitsrechtliche Situation noch geprüft werden.
Hier empfiehlt sich ggf. dringend die Kontaktaufnahme direkt mit der Botschaft, um die Rechtslage vorab prüfen zu können, ggf. einen kombinierten Termin zu erreichen und eine mehrfache Vorsprache und Anreise an verschiedene Stellen zu vermeiden.
Dort werden auch jeden Morgen kurzfristigere Termine - mit einem Vorlauf von einer, zwei und drei Wochen - zur Verfügung gestellt. Zudem werden stornierte Termine wieder freigegeben.
Sollte Ihr Antrag nicht eilbedürftig sein, bitten wir Sie, die kurzfristig zur Verfügung stehenden Termine anderen Personen zu belassen, die eiliger einen Antrag stellen müssen.
Die Terminvereinbarung funktioniert am besten mit einem PC und Firefox oder Internet Explorer als Browsern. Bei der Verwendung mit Smartphones und Tabletts können Probleme auftreten.
Nur in extremen Notfällen (Todesfälle, Krankheitsfälle in der Familie oder Diebstahl) können im Einzelfall Notfalltermine vergeben werden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular.
Sollten Sie trotz eines schon gebuchten Termins einen früheren erhalten oder Ihren Antrag doch an einem anderen Ort stellen, stornieren Sie bitte den ursprünglichen Termin unbedingt, damit er anderen Personen wieder zur Verfügung gestellt wird.
Wir sind bei der ständig wachsenden Nachfrage auf Ihre Unterstützung angewiesen!
Wegbeschreibung und Zugang zur Passstelle der Botschaft
Anfahrt mit dem Auto:
Von der A6 kommend die Ausfahrt 12-Bern-Ostring nehmen. Richtung Ostring/Route 10/Route 6 abbiegen. Nach 600m im Kreisverkehr vierte Ausfahrt (Muristrasse/Richtung Interlaken/Route 6) nehmen. Nach 400m rechts an der Ampel der Beschilderung Richtung Elfenau in den Elfenauweg folgen. Nach 240 m rechts abbiegen, um auf dem Elfenauweg zu bleiben. Nach 70m die erste Abbiegung links in den Willadingweg nehmen. Die Botschaft befindet sich am Ende des Willadingweges.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Ab dem Stadtzentrum (Hauptbahnhof Bern) Buslinie 19 Richtung Elfenau nehmen. Haltestelle Willadingweg, in Fahrtrichtung rechts in den Willadingweg einbiegen und bis zum Straßenende weitergehen.
Zugang zum Gebäude:
Zu Ihrer und unserer Sicherheit finden vor dem Zugang zum Gelände der Rechts- und Konsularabteilung Kontrollen statt.
Beachten Sie bitte, dass elektrische und nicht elektrische Transportmittel (Tretroller, Fahrräder, etc.) sowie Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, etc.), Waffen aller Art (inkl. Messer, Abwehrsprays, etc.) sowie Haustiere auf dem Gelände der Rechts- und Konsularabteilung nicht erlaubt sind.
Elektronische Geräte (PCs, Handys, Smartphones, Smartwatches, Diktier- und Aufnahmegeräte, etc.) können ebenfalls nicht mit ins Gebäude genommen werden. Hierfür stehen Schließfächer (40x32x35 cm) zur Verfügung, die auf eigenes Risiko genutzt werden können.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Passstelle
Willadingweg 78
3006 Bern
Postadresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Passstelle
Willadingweg 83
Postfach
3000 Bern 16
Honorarkonsuln
Wenn Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Deutsche Botschaft Bern die für Sie zuständige Pass- und Ausweisbehörde.
Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses und/oder Personalausweises gegen eine zusätzliche Servicegebühr je nach Wohnort, also Zuständigkeit und Kapazität auch in den Büros der Honorarkonsuln in Zürich, Basel, Genf und Lugano einreichen. (In Balzers/Liechtenstein ist die Antragstellung leider vorübergehend nicht möglich.)
Die Bearbeitungszeit eines Antrags verlängert sich in diesem Fall um zwei bis drei Wochen.
Die Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln ist zur Verkürzung der Anfahrtswege und insbesondere bei einfachen Passanträgen (Erneuerung eines Reisepasses ohne Änderungen z.B. der Namensführung) ohne Zeitdruck empfehlenswert.
Bei Erstanträgen beachten Sie bitte unsere Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland und Hinweise unter Terminbuchung, um eine mehrfache Vorsprache und Anreise an verschiedene Stellen zu vermeiden.
Die Honorarkonsuln erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von etwa 77,- CHF, die zusätzlich zur Passgebühr zu entrichten ist, bei weiteren Anträgen für dieselbe Person nochmals etwa 19,- CHF, siehe auch Passgebührenliste.
Die Beträge sind wechselkursabhängig, es erfolgt am Ende eine Rundung auf den nächsten vollen Schweizer Franken. Geringfügige Abweichungen sind aufgrund der in den Büros berechneten zusammengesetzten Pass- bzw. Personalausweis der Botschaft und der Servicepauschale möglich.
Grundlage hierfür ist Ziff. 10.1 der Anlage 1 der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen (FAQs).
Sie haben keine treffende Antwort gefunden oder haben weitere Fragen?
Nutzen Sie bitte möglichst unser Kontaktformular.
Die Erreichbarkeit der Büros der Honorarkonsuln finden Sie hier bzw. auf deren Websites.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet werden kann, da wir bemüht sind, der sehr hohen Nachfrage nach Reisepässen und Personalausweisen gerecht zu werden.
Telefonzeiten der Passstelle der Botschaft Bern:
bis 31.08.225: Montag und Dienstag 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, Freitag 08.15 Uhr - 12.00 Uhr
ab 01.09.2025: Montag, Mittwoch, Freitag 08.15 Uhr - 11.45 Uhr
Telefon: +41 31 359 43 43
Fax +49 30 18 17 67198
Postadresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Postfach, 3000 Bern 16
Straßenanschrift:
Willadingweg 78, 3006 Bern, Schweiz
Öffnungszeiten: (nur nach Terminvereinbarung!)
Montag und Mittwoch: 08.15 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 07.45 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag: 08.15 Uhr - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie die Feiertage, an denen die Botschaft geschlossen ist.