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Reisepass / Personalausweis

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

31.03.2023 - Artikel

Allgemeines

Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis? Pässe und Personalausweise müssen persönlich und können nicht auf dem Postweg beantragt werden. Für die Beantragung muss ein Termin gebucht werden.

Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und finden neben den Antragsformularen auch Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ausweise und Pässe

Informationen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und Personalausweis bietet das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI).

Das Personalausweisportal und eine Broschüre des BMI informieren über den Personalausweis und seine Online-Funktionen.

Der vorläufige Reisepass, der Kinderreisepass und auch der Personalausweis werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt. 
In den USA ist z.B. nur der biometrische Reisepass für die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms anerkannt, im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland die Einreise mit dem Personalausweis nicht mehr möglich.

Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen und in der App „Sicher Reisen“.

Informationen zu den Anforderungen an biometrische Passfotos finden Sie hier.

Laufzeit

Bitte beachten Sie, dass die Pässe über die Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es so zu folgender Bearbeitungsdauer kommt:

  • Biometrischer Reisepass                                              6-8 Wochen
  • Personalausweis                                                            4-6 Wochen
  • Express-Reisepass                                                          2-3 Wochen
  • Kinderreisepass/Vorläufiger Reisepass                  etwa 1 Woche

Bei (aufpreispflichtiger) Antragstellung bei einem Büro der Honorarkonsuln (siehe unter Ziffer 8) verlängert sich die Bearbeitung um 2-3 Wochen.

Antrag Erwachsene

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular
    (Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis bitte ein Formular pro Antrag)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (siehe Fotomustertafel)
  • bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
    (im Original und mit Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises.)
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
  • Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Pass (im Original und mit Kopie)
  • Nachweis über aktuelle Adresse (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)

Zusätzlich bzw. sofern zutreffend vorzulegende Unterlagen (stets im Original und mit Kopie), wenn
- sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben oder
- der Pass oder Personalausweis nicht in Bern oder vor 2010 in Bern ausgestellt wurde:

  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland
    - wenn im jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
  • Geburts-/Abstammungsurkunde
    alternativ Heirats-/Partnerschaftsurkunde oder Familienbuch
  • Geburts-/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtsregister 
    (Letzterer immer, wenn Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 und bei Geburt nicht mind. ein Elternteil deutsche/r Staatsangehörige/r war)

  • Nachweis über eine Namensänderung (bei Heirat- oder Partnerschaft oder nach Scheidung)

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)

  • Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 - Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)

  • Promotionsurkunde mit Namen und Geburtsdatum, wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass/Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass/Personalausweis gewünscht wird.

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung vorgelegt werden. 

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsüberprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Der Pass oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.

Merkblatt zum Download

Antrag Minderjährige

Minderjährige müssen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten vorsprechen. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert ist, ist dessen beglaubigte Zustimmungserklärung mitzubringen.
Ein Personalausweis kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig, also ohne Sorgeberechtigte beantragt werden. 

Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses/Kinderreisepasses/Personalausweises beachten Sie bitte die Informationen zum Namensrecht und Vaterschaftsanerkennungen, da Angaben aus schweizerischen Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich nicht in jedem Fall übernommen werden können. Lassen Sie die rechtliche Situation ggf. bitte vor einer Terminvereinbarung klären Kontaktformular!

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes und  unterschriebenes Antragsformular
    (Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis bitte ein Formular pro Antrag)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (siehe Passbildschablone)
  • bisheriges Ausweisdokument des Kindes im Original und mit Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises
    Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
  • Aktuelle Reisepässe oder Personalausweise der Eltern, im Original und mit Kopien der Datenseiten
  • Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Pass des Kindes und der Eltern im Original und mit Kopie
  • aktueller Adressnachweis vom Kind und den Eltern (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)

Zusätzlich bzw. sofern zutreffend vorzulegende Unterlagen (stets im Original und mit Kopie), wenn
- sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben oder
- der Pass oder Personalausweis nicht in Bern oder vor 2010 in Bern ausgestellt wurde:

  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland,
    wenn im jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
  • Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Geburtsregister bzw. Familienbuch / Familienausweis
    (Wenn Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 und bei Geburt nicht mind. ein Elternteil deutsche/r Staatsangehörige/r war, ist immer ein Auszug aus dem Geburtsregister nötig)
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Vermerk über deren Namensführung sowie ggf. Bescheinigung der Namensführung nach deutschem Recht
  • für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern:
    ggf. Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates oder Erklärung zum Sorgerecht
  • für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils zusätzlich:
    Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil im Original und mit Kopie - Eine Scheidung im Ausland bedarf in der Regel einer Anerkennung in Deutschland.
  • für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, sofern erfolgt:
    Vaterschaftsanerkennungserklärung, bei Anerkennung in der Schweiz, ggf. Zustimmungserklärung der Kindesmutter im Original und mit Kopie
  • Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit 
    (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)Ggf. Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 - Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung vorgelegt werden. 

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsüberprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Der Pass oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.

Merkblatt zum Download

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Kinderreisepässe seit dem 01.01.2021 nur noch mit einer Gültigkeit von maximal einem Jahr ausgestellt werden.
Diese Regelung betrifft nicht Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2020 ausgestellt oder verlängert wurden. Diese bleiben bis zum Ablauf des in den Kinderreisepass eingetragenen Datums gültig.

Wohnortänderung

Die Änderung Ihres Wohnortes im Reisepass und auf Ihrem Personalausweis können Sie auf dem Postweg erledigen. Dazu schicken Sie uns bitte:

  • Antrag auf Wohnortänderung
  • Reisepass/Personalausweis im Original
  • Kopie Ausländerausweis
  • Nachweis über aktuelle Adresse in Kopie (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)
  • Kopie der Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der letzte innerdeutsche Wohnort noch im Pass/auf dem Personalausweis steht)
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag, vor frankiert mit 6.30 CHF

Die Wohnsitzänderung in Reisedokumenten für Minderjährige müssen beide Elternteile beantragen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. In diesem Fall muss zusätzlich zumindest eine Kopie des Reisepasses/Ausweises auch des anderen Elternteils vorgelegt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 10 Tage. Die Eintragung ist gebührenfrei.

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, wird Ihr Schweizer Wohnort (ohne Postleitzahl) in einen Reisepass oder Kinderreisepass eingetragen, in einen Personalausweis die komplette schweizerische Wohnadresse (mit Straße und Hausnummer).

Postadresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
-Passstelle-
Postfach
3000 Bern 16

Gebühren

Die wechselkursabhängigen Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen, entweder in bar in Schweizer Franken zum aktuellen Wechselkurs oder mittels internationaler Kreditkarte (nur Visa/Mastercard).
Die Kreditkarte wird in Euro belastet und muss hierzu kurz physisch entgegengenommen werden. Kontaktlose Bezahlung ist in der Botschaft noch nicht möglich.
Eine Barzahlung in Euro ist nicht möglich.

Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Bearbeitungsgebühren von ca. 90,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von ca. 22,- CHF.

Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: ca. 58,- CHF
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: ca. 80,- CHF

Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: ca. 53,- CHF
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: ca. 67,- CHF

Kinderreisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

  • max. bis zum 12. Lebensjahr, gültig für ein Jahr: ca. 26,- CHF

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

  • nur in Notfällen, gültig für ein Jahr: ca. 39,- CHF

Bei Unzuständigkeit (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag fällig. 

Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Auslagen in Höhe von 4,- CHF an. Möchten Sie per Post benachrichtigt werden oder stellen Sie den Antrag über das Büro eines Honorarkonsuls betragen die Auslagen 5,- CHF.

Terminbuchung

Benötige ich einen Termin? Ja, denn für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen muss Ihre Identität geprüft werden. Dies ist auf dem Postweg nicht möglich.

Da Sie mit längeren Vorlaufzeiten rechnen müssen, sollten Sie möglichst rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments online einen Termin zu buchen. 

Termine für die Beantragung von Pässen und Personalausweisen können Sie ausschließlich hier vereinbaren, nicht telefonisch.

Die im Terminbuchungssystem angezeigten Termine sind die einzigen, die zur Verfügung stehen.

Termine werden an jedem Arbeitstag am Morgen freigeschaltet, und zwar mit einer Vorlaufzeit von max. neun Wochen.
In der Regel werden auch kurzfristigere Termine - mit einem Vorlauf von einer, zwei, oder drei Wochen - freigeschaltet.
Sollte Ihr Antrag nicht eilbedürftig sein, bitten wir Sie, die kurzfristig zur Verfügung stehenden Termine Antragstellern zu belassen, die eiliger einen Antrag stellen müssen. 

Auch stornierte Termine werden wieder zur Verfügung gestellt.

Die Terminvereinbarung funktioniert am besten mit einem PC und Firefox oder Internet Explorer als Browsern. Bei der Verwendung mit Smartphones und Tabletts können Probleme auftreten.

Nur in extremen Notfällen (Todesfälle, Krankheitsfälle in der Familie oder Diebstahl) können im Einzelfall Notfalltermine vergeben werden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular.

Wegbeschreibung und Zugang

Anfahrt mit dem Auto:

Von der A6 kommend die Ausfahrt 12-Bern-Ostring nehmen. Richtung Ostring/Route 10/Route 6 abbiegen. Nach 600m im Kreisverkehr vierte Ausfahrt (Muristrasse/Richtung Interlaken/Route 6) nehmen. Nach 400m rechts an der Ampel der Beschilderung Richtung Elfenau in den Elfenauweg folgen. Nach 240 m rechts abbiegen, um auf dem Elfenauweg zu bleiben. Nach 70m die erste Abbiegung links in den Willadingweg nehmen. Die Botschaft befindet sich am Ende des Willadingweges.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Ab dem Stadtzentrum (Hauptbahnhof Bern) Buslinie 19 Richtung Elfenau nehmen. Haltestelle Willadingweg, in Fahrtrichtung rechts in den Willadingweg einbiegen und bis zum Straßenende weitergehen.

Zugang zum Gebäude:

Zu Ihrer und unserer Sicherheit finden vor dem Zugang zum Gelände der Rechts- und Konsularabteilung Kontrollen statt.

Beachten Sie bitte, dass elektrische und nicht elektrische Transportmittel (Tretroller, Fahrräder, etc.) sowie Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, etc.), Waffen aller Art (inkl. Messer, Abwehrsprays, etc.) sowie Haustiere auf dem Gelände der Rechts- und Konsularabteilung nicht erlaubt sind.

Elektronische Geräte (PCs, Handys, Smartphones, Smartwatches, Diktier- und Aufnahmegeräte, etc.) können ebenfalls nicht mit ins Gebäude genommen werden. Hierfür stehen Schließfächer (40x32x35 cm) zur Verfügung, die auf eigenes Risiko genutzt werden können.

Adresse:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Passstelle
Willadingweg 78
3006 Bern

Postadresse:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Passstelle
Willadingweg 83
Postfach
3000 Bern 16

Honorarkonsuln

Wenn Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Deutsche Botschaft Bern die für Sie zuständige Pass- und Ausweisbehörde.

Sie können Ihren Passantrag für eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr auch in den Büros der Honorarkonsuln in Zürich, Basel, Genf, Lugano oder Balzers (Liechtenstein) einreichen. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Informationen zur dortigen Terminvereinbarung auf den entsprechenden Seiten.
Die Bearbeitungszeit eines Antrags verlängert sich in diesem Fall um zwei bis drei Wochen.

Die Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln ist zur Verkürzung der Anfahrtswege und insbesondere bei einfachen Passanträgen ohne Zeitdruck empfehlenswert. Bei Erstanträgen, bei denen die Abgabe einer Namenserklärung und/oder die Beurkundung einer Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist, empfiehlt sich dringend die Kontaktaufnahme direkt mit der Botschaft, um einen kombinierten Termin zu erreichen und eine mehrfache Vorsprache an verschiedenen Stellen zu vermeiden.

Die Honorarkonsuln erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von etwa 90,- CHF, die zusätzlich zur Passgebühr zu entrichten ist, bei weiteren Anträgen für dieselbe Person nochmals etwa 22,- CHF. Die Beträge sind wechselkursabhängig. Grundlage hierfür ist Ziff. 10.1 der Anlage 1 der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts.

FAQs

Wo kann ich den Antrag stellen?

Wenn Sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Deutsche Botschaft Bern die für Sie zuständige Pass- und Ausweisbehörde.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den Büros der Honorarkonsuln in Zürich, Basel, Genf, Lugano oder Balzers/Liechtenstein stellen, wenn Sie dort einen Termin vereinbaren.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Passes ändern sich dadurch nicht, denn die Anträge werden zur weiteren Bearbeitung nach Bern weitergeleitet. Deshalb verlängern sich die Bearbeitungszeiten.

Beachten Sie bitte, dass die Honorarkonsuln eine Servicepauschale von etwa 90,- CHF erheben. Bei mehreren Anträgen pro Person erhöht sich die Gebühr um etwa 22,- CHF pro Antrag. Der genauen Beträge sind abhängig vom Wechselkurs.

Sie können Ihren Reisepass auch bei einer Pass-/Personalausweisbehörde in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können.
Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Reisepasses vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt und Kapazitäten frei hat.

Ich bin noch in Deutschland gemeldet, kann ich den Antrag trotzdem in der Schweiz stellen?

Grundsätzlich schon, aber nur, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und die Ausstellung bei der örtlich zuständigen Behörde nicht möglich ist. In dem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an; die Botschaft muss bei der örtlich zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen, was die Bearbeitungszeit verlängert.

Kann ich schneller einen früheren Termin erhalten?

Bitte schauen Sie hier des Öfteren in unseren Terminkalender. Frei gewordene Termine durch (erfahrungsgemäß regelmäßig vorkommende) kurzfristige Stornierungen werden dort angezeigt. Wenn es die internen Kapazitäten zulassen, werden auch kurzfristig zusätzliche Termine freigeschaltet.

Kann ich schneller einen Pass oder Personalausweis erhalten?

Sie können einen Expresspass beantragen (Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen, Zusatzgebühr ca. 40,- CHF) oder einen vorläufigen Reisepass (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche). Die Bearbeitungszeiten beginnen, wenn sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen und enthalten keine Postlaufzeiten. Die vorzulegenden Unterlagen bleiben gleich.

Ist eine Reise geplant, prüfen Sie bitte, ob eine Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder Reisepass in Ihr Zielland möglich ist.
Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen und in der App „Sicher Reisen“.

Vorläufige Personalausweise können im Ausland nicht ausgestellt werden.

Was tun bei Passverlust?

Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen.

Versicherungen bestehen grundsätzlich auf die Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Gleiches gilt auch für die Neubeantragung eines Passes/Personalausweises.

Die Verlustbescheinigung genügt, um auf dem Landweg aus der Schweiz nach Deutschland einzureisen. Planen Sie eine Flugreise, setzen Sie sich bitte mit der Passstelle in Bern über unser Kontaktformular in Verbindung und vereinbaren Sie möglichst rasch einen Termin zur Vorsprache. Die deutschen Honorarkonsuln in der Schweiz können keine vorläufigen Dokumente ausstellen.

Kann ich mit jeder Kreditkarte und auch mit einer Debitkarte bezahlen?

Sie können nur mit einer internationalen Master- oder Visa-Kreditkarte bezahlen. Die Gebühren werden dann von Deutschland aus in Euro gebucht, so dass Zusatzgebühren Ihres Kreditkartenunternehmens möglich sind. Debitkarten ohne internationale Kreditkartenfunktion können nicht verwendet werden.

Muss ich persönlich kommen oder kann ich den Antrag per Post schicken?

Ausweisdokumente müssen immer persönlich beantragt und können nicht per Post übersandt werden. Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen muss Ihre Identität geprüft und Fingerabdrücke genommen werden. Dies ist auf dem Postweg nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Ist eine nicht nur vorübergehende Reiseunfähigkeit vorhanden, muss diese mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden und eine bevollmächtigte Person kann den Antrag stellen. In einem solchen Fall kann die Botschaft allenfalls einen vorläufigen Reisepass für ein Jahr ausstellen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular und schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen.

Benötige ich unbedingt einen Termin oder kann ich im Notfall auch ohne vorsprechen?

Sie benötigen immer einen Termin. Termine für die Beantragung von Pässen und Personalausweisen können Sie ausschließlich hier vereinbaren, nicht telefonisch.

Kann ich meinen Pass oder Personalausweis auch verlängern lassen?

Nein, eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin um ein neues Dokument zu beantragen.

Wie lange muss mein Pass oder Personalausweis noch gültig sein?

Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, also die Rückreise noch komplett abdeckt.

Nach dem Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957 werden auch bis zu einem Jahr abgelaufene Dokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis) für Reisen anerkannt, aber aufgrund von Luftsicherheitsbestimmungen verlangen Luftfahrtunternehmen in aller Regel gültige Reisedokumente.
Auf dem Landweg können Sie aber in den Mitgliedstaaten mit bis zu einem Jahr abgelaufenen Dokumenten reisen.

Informationen zur Anerkennung deutscher Reisedokumente gibt die Bundespolizei. Zudem finden Sie (unverbindliche) Informationen dazu stets unter Einreise und Zoll in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Was muss ich bei der Reise in andere Länder beachten, genügt der Personalausweis für mein Zielland?

Der vorläufige Reisepass, der Kinderreisepass und auch der Personalausweis werden nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt. 
In den USA ist z.B. nur der biometrische Reisepass für die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms anerkannt, im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland die Einreise mit dem Personalausweis nicht mehr möglich.

Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Muss mein Kind zur Passstelle kommen?

Ja, wenn für Minderjährige ein Pass/ Kinderreisepass/ Personalausweis beantragt wird, müssen diese grundsätzlich unabhängig vom Alter in Begleitung der Sorgeberechtigten vorsprechen.

Nur ein Personalausweis kann bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig und ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten beantragt werden.

Falls ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert ist, ist dessen von einer Behörde oder einem Notar beglaubigte Zustimmungserklärung mitzubringen.

Genügt es, wenn Vater oder Mutter mit dem Kind zur Passstelle kommen?

Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Eltern mit dem/der Minderjährigen erforderlich. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert ist, ist dessen von einer Behörde oder einem Notar beglaubigte Zustimmungserklärung mitzubringen.

Benötige ich ein Foto von meinem Neugeborenen?

Ja. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis unten rechts auf der Fotomustertafel für Pass und Personalausweis.

Muss ich unbedingt meine deutsche Geburtsurkunde für den Antrag vorlegen?

Sie sind nach § 6 Abs. 2 Passgesetz bzw. § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz verpflichtet, die
Nachweise beizubringen, die zur Feststellung Ihrer Person und Ihrer Eigenschaft als deutscher Staatsangehöriger im jeweiligen Einzelfall benötigt werden. Die Nachweispflicht umfasst auch alle persönlichen Daten, die im beantragten Dokumententyp einzutragen sind (z. B. Geburtstag und -ort). Der Nachweis erfolgt vorrangig durch deutsche, nachrangig auch durch ausländische Personenstandsurkunden. Wurde Ihr letzter Pass nicht in Bern ausgestellt, müssen Sie uns daher eine deutsche Personenstandsurkunde vorlegen, aus der diese Daten hervorgehen. Haben Sie Ihre deutsche Geburtsurkunde nicht zur Hand, aber Ihre deutsche Heiratsurkunde, genügt uns deren Vorlage.
Haben Sie nur ausländische Urkunden, können wir diese zwar auch anerkennen, jedoch können im Einzelfall Überbeglaubigungen bzw. Apostillen erforderlich sein und zudem die Rechtsfolgen (z.B. die Namensführung) nach deutschem Recht unterschiedlich sein. 

Reicht es aus, Kopien mitzubringen?

Nein, bitte bringen Sie Originalunterlagen und jeweils eine Kopie mit. Sie erhalten die Originale zurück. Im Warteraum steht ein Münzkopierer, Sie können auch dort Kopien anfertigen, Stück 0,50 CHF.

Kann ich einen zweiten Reisepass bekommen?

Das Passgesetz ist eindeutig: Niemand darf mehrere deutsche Pässe besitzen, es sei denn, es wird ein berechtigtes Interesse nachgewiesen. Eine geplante oder zu erwartende Reisetätigkeit allein reicht dafür nicht aus. Sie können das berechtigte Interesse z.B. durch Flugtickets, mit bisher erteilten Visa und falls zutreffend einer schriftlichen Begründung Ihrer Firma nachweisen.

Kann ich bei der Passstelle Bern Passfotos machen lassen?

Ja, es ist ein Passbildautomat vorhanden. Die Kosten betragen 15,- CHF, die passend in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden können.

Was heißt „aktuelles“ Passfoto? Wie alt darf es sein?

Passbilder müssen Ihre Identifizierung eindeutig ermöglichen, sollten bei Erwachsenen nicht älter als etwa sechs Monate sein, bei kleinen Kindern möglichst noch jünger.

Unter welchen Umständen kann ein Ordens- oder Künstlername eingetragen werden?

Unter einem Künstlernamen ist ein von einem bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und dadurch Verkehrsgeltung erlangt hat, sodass er anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt.

Ordens- oder Künstlernamen sind immer dann im Reisepass einzutragen, wenn sie sich aus einem früheren Personalausweis, einem früheren Reisepass oder dem Melde-, Personalausweis- bzw. Passregister ergeben und eine Person unter diesem Namen bekannt ist.
In Zweifelsfällen ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen darzulegen, dass Sie unter dem angegebenen Ordens- bzw. Künstlernamen bekannt sind.

Nähere Einzelheiten dazu bietet Ziff. 4.1.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)

Was wird als Wohnort in den Personalausweis, was in den Reisepass eingetragen?

Sollte noch eine Meldung in Deutschland bestehen, wird immer der dortige Wohnort in den Pass oder Personalausweis eingetragen. Die Eintragung eines Wohnortes in der Schweiz ist dann nicht möglich.

Besteht kein melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland mehr, wird in den Reisepass der Wohnort, in den Personalausweis die genaue Wohnadresse (mit Straße und Hausnummer) eingetragen.

Die Eintragung der genauen Wohnadresse im Personalausweis auch im Ausland erfolgt seit August 2022 gemäß der neuesten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (VwVPassG).
Davor wurde „Keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen. Auch wenn innerdeutsche Behörden dies bei Abmeldung ins Ausland mangels Kenntnis des genauen Auslandswohnortes weiterhin verwenden, wird von deutschen Auslandsvertretungen - außer bei Wohnsitzlosen - der genaue Wohnort eingetragen. Dies geschieht übrigens auch im Hinblick auf die neuen (digitalen) Online- Funktionalitäten des elektronischen Personalausweises.

Die Notwendigkeit, den Personalausweis anzupassen, wenn noch „Keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen ist, besteht nicht.

Kann ich Gepäck zum Termin in der Botschaft mitbringen?

Bei Einlass finden zu Ihrer und unserer Sicherheit Kontrollen statt. Je weniger Sie mitbringen, desto einfacher gestaltet sich Ihr Zutritt.

Beachten Sie bitte, dass elektrische und nicht elektrische Transportmittel (Tretroller, Fahrräder, etc.) sowie Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, etc.), Waffen aller Art (inkl. Messer, Abwehrsprays, etc.) sowie Haustiere auf dem Gelände der Rechts- und Konsularabteilung NICHT erlaubt sind.

Elektronische Geräte (PCs, Handys, Smartphones, Smartwatches, Diktier- und Aufnahmegeräte, etc.) können ebenfalls nicht mit ins Gebäude genommen werden. Hierfür stehen Schließfächer (40x32x35 cm) zur Verfügung, die auf eigenes Risiko genutzt werden können.

Wie kann ich die Passstelle erreichen?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 13.15 Uhr - 16.15 Uhr
Freitag 08.15 Uhr - 12.00 Uhr
Telefon: +41 31 359 43 43
Fax +49 30 18 17 67198

Postadresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Postfach, 3000 Bern 16

Straßenanschrift:
Willadingweg 78, 3006 Bern, Schweiz

Öffnungszeiten: (nur nach Terminvereinbarung!)
Montag und Mittwoch: 08.15 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr  - 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 07.45 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag: 08.15 Uhr - 12.30 Uhr

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