Sämtliche Informationen haben wir sorgfältig zusammengetragen, sind zur Namensführung aber stets unverbindlich. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Die Rechtslage hat sich häufig geändert, wird sich weiter ändern und unterliegt zum Teil unterschiedlichen Auslegungen. Einzelfälle bedürfen daher einer gründlichen Prüfung, weshalb wir bei allen Anfragen um Ihre Geduld bitten.
Der Bundestag hat am 12. April 2024 auch die Modernisierung des Namensrechts beschlossen. Diese tritt zum 1. Mai 2025 in Kraft und ermöglicht Eheleuten und Kindern auch Doppelnamen nach deutschem Recht. Die Änderungen im deutschen Namensrecht für Ehe- und Geburtsnamen und im Internationalen Privatrecht ab 1. Mai 2025 haben wir hier für Sie zusammengefasst.