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Arbeitsplatzsuche in Deutschland
Allgemeine Informationen
Dieses Visum ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Dies soll ihnen helfen vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Ein definitives Arbeitsplatzangebot ist hier nicht nötig. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal Make it in Germany.
Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?
Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!
Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.
Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.
Original Hochschuldiplom mit einer Kopie und ggf. mit beglaubigter Übersetzung sowie
Auszug über die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses und der Anerkennung der Hochschule: Anabin Datenbank.
Sollte die Gleichwertigkeit in Anabin nicht festgestellt werden so reichen Sie die
Bescheinigung über die Zeugnisbewertung durch
die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit einer Kopie ein.
deutsche Anerkennung Ihrer ausländischen beruflichen Qualifikation mit einer Kopie
(weitere Informationen dazu unter www.anerkennung-in-deutschland.de).
und
Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen aber mindestens Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens mit einer Kopie.
Eigener Kontoauszug (nicht von Dritten) der letzten 3 Monate mit einem Guthaben von mindestens 5600,- Euro.
oder
Sperrkontobestätigung: Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Kopie der Sperrkontobestätigung muss am Antragstag vorliegen.
oder
In Ausnahmefällen durch eine Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG, mit der sich eine in Deutschland wohnende Person verpflichtet, die während des Studiums oder Sprachkurses eventuell anfallenden Kosten zu übernehmen. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier
Motivationsschreiben und Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie).
Schengen Krankenversicherung mit Zahlungsbestätigung für 6 Monate (eine Kopie).
Merkblatt akad. Fachkraft mit Checkliste zum Herunterladen
Merkblatt Fachkräfte mit Checkliste Berufsausbildung zum Herunterladen
Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro
Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO
Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)
Termin zur Antragstellung
Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Bitte buchen Sie pro Person - auch für Kinder - je einen Termin.
Die Antragstellung kann nur persönlich in Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern) erfolgen. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 2-3 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.