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Hier finden Sie Kontaktdaten und Links zu Stellen, bei denen Sie sich zu Renten aus Deutschland und der Schweiz informieren können.
Grundsätzlich gibt es einen elektronischen Sterbedatenabgleich, so dass in den meisten Fällen keine Lebensbescheinigung mehr nötig ist.
Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung können unter bestimmten Umständen Übergangsleistungen erhalten.