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Rente in Deutschland und der Schweiz

Steuerformular für Finanzamt © Colourbox
Hier finden Sie Kontaktdaten und Links zu Stellen, bei denen Sie sich zu Renten aus Deutschland und der Schweiz informieren können.
Allgemeine Hinweise
Grundlage für den Rentenbezug im deutsch-schweizerischen Verhältnis ist das Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vom 25.02.1964 mit den beiden entsprechenden Zusatzabkommen sowie den am 01.06.2002 in Kraft getretenen bilateralen Verträgen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz.
Die Abkommen wurden für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Rente in Deutschland
Am 01.10.2005 schlossen sich alle deutschen Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) - im Rahmen einer Organisationsreform zur „Deutschen Rentenversicherung“ zusammen. Die frühere Unterscheidung zwischen der Rentenversicherung für Angestellte und für Arbeiter wurde abgeschafft. An den Leistungen und Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern und Beitragszahlenden änderte sich durch die Organisationsreform nichts.
Wenn Sie in Fragen zur Rentenversicherung in Deutschland oder zur Invalidenversicherung sowie Altersversicherung in der Schweiz Auskunft oder eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung
Ausführliche Informationen zu Beratungsangeboten, Anschriften, E-Mail-Adressen etc. finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.Allgemeine Fragen, auch in französischer Sprache, können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden: internationale-beratung@drv-bund.de
Bei Fragen zu Rentenangelegenheiten mit Bezug zur Schweiz wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Verbindungsstelle für die Schweiz):
Internationale Beratungstage
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich bei regelmäßig durchgeführten zwischenstaatlichen Sprechtagen der zuständigen Versicherungsträger in zahlreichen grenznahen Orten beider Länder persönlich beraten zu lassen.
Hinterbliebene von verstorbenen Rentenberechtigten
Im Regelfall erfolgt die Rentenauszahlung an in der Schweiz lebende Rentenbeziehende durch den Rentenservice der Deutschen Post. Erhielt die verstorbene Person auch eine schweizerische Rentenzahlung, teilt die schweizerische Rentenversicherung das Versterben grundsätzlich auch dem deutschen Leistungsträger mit.
Falls Sie sich als Angehörige oder Angehöriger selbst um das Einstellen der deutschen Rentenzahlungen kümmern möchten, finden Sie in den FAQ auf der Website des Rentenservices unter „Fragen, die im Zusammenhang mit dem Tod einer rentenempfangenden Person stehen“ Informationen zur Mitteilung eines Sterbefalls. Auch wenn Sie die Sterbeurkunde noch nicht erhalten haben, können Sie den Sterbefall unter Beifügung der ärztlichen Todesmitteilung bereits schriftlich melden. Die Sterbeurkunde kann später nachgereicht werden. Beachten Sie bitte auch die Informationen für Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung einschließlich der Möglichkeit der Beratung, der Online-Beantragung und der Möglichkeit, Formulare herunterzuladen.
Rente in der Schweiz
Als deutsche Verbindungsstelle für die Schweiz gibt die Deutsche Rentenversicherung gerne auch allgemeine Auskünfte zum schweizerischen Rentenrecht. Verbindliche Auskünfte und spezielle Informationen erhalten Sie beim zuständigen schweizerischen Versicherungsträger:
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Besteuerung der Renten
Seit dem 01.01.2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Zuständig für die Festsetzung der Einkommensteuer aller Rentnerinnen und Rentner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Finanzamt Neubrandenburg. Fragen zur Rentenbesteuerung können nur das Finanzamt selbst, ein Steuerberater oder ein Fachanwalt beantworten.
Informationen und Steuerformulare für Rentenbeziehende im Ausland bietet das Finanzamt Neubrandenburg.