Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Wiedergutmachung: Übergangsleistungen für hinterbliebene Ehegatten

Holocaust-Mahnmal

Holocaust-Mahnmal © picture alliance / dpa

24.09.2025 - Artikel

Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung können unter bestimmten Umständen Übergangsleistungen erhalten.

Entschädigungszahlungen für überlebende Kinder

Die Conference on Jewish Material Claims against Germany und der Bund haben sich auf Entschädigungszahlungen für Holocaust-überlebende Kinder geeinigt.

Berechtigt ist, wer nach dem 31.12.1927 geboren wurde und mindestens sechs Monate in einem Lager oder Ghetto gelebt hat, versteckt war oder unter falscher Identität die Verfolgung überleben konnte („Child survivor“).

Betroffene Personen können auf Antrag direkt bei der Claims Conference eine einmalige Entschädigungszahlung von 2.500 € für die erlittene psychologische und medizinische Belastung erhalten.

Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

Mit dem seit August 2014 geltenden 1. Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG) hat sich die Rechtsstellung von Personen verbessert, die während der nationalsozialistischen Zeit in einem Ghetto eine Beschäftigung ausgeübt haben. Die Änderungen betreffen sowohl bereits laufende ZRBG-Renten als auch Neuanträge.

Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Rentenversicherung.

Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern

Die am 27.04.2021 in Kraft getretene Richtlinie ermöglicht hinterbliebenen Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01.01.2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, nach dem Tod ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen zu erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.

Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Entschädigungsleistungen für nicht-jüdisch Verfolgte

Die Bundesregierung gewährt – im Rahmen ihrer Wiedergutmachungsleistungen für nationalsozialistisches Unrecht – Leistungen an Personen nicht jüdischer Abstammung, die während der NS-Zeit aus rassischen, politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt worden sind.

Bitte beachten Sie die Informationen zur Entschädigung von NS-Unrecht mit weiterführenden Links.

nach oben