Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit

Einbürgerung

Ein Mann aus Kamerun posiert am 21.01.2015 bei einer Einbürgerungszeremonie für Erinnerungsfotos mit einer Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland im Neuen Rathaus in Hannover (Niedersachsen). Am Morgen ist bei einer Einbürgerungszeremonie in Hannover 61 Menschen aus 28 Nationen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden. Die Einbürgerung von Ausländern in Niedersachsen soll nach dem Wunsch des Landtags erleichtert und beschleunigt werden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu lni „Landtag will Einbürgerung erleichtern und beschleunigen“ vom 21.05.2015) | Verwendung weltweit, © dpa

01.12.2017 - Artikel

Weitere Informationen


Umfangreiche Informationen und Antragsformulare zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts in Köln.

Wichtiger Hinweis:

Seit dem 28.08.2007 verlieren Sie auch ohne Beibehaltungsgenehmigung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erwerben.

Die bisherige Rechtsauffassung, dass bei ausserhalb der Ehe geborenen Kindern durch eine zwischen dem 01.04.1953 und dem 31.12.1974 erfolgte wirksame Legitimation durch einen Ausländer der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist, ist nicht länger haltbar ( Bundesverwaltungsgerichtsurteile BVVerG 5 C 5.05 sowie 5 C 9.05 vom 29.11.2006).Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts können nachstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden

Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.

Einbürgerung von NS-Verfolgten und ihren Abkömmlingen

nach oben