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Deutscher Honorarkonsul in Zürich ist Dr. Martin Wittig

Zürich, Schweiz

Aussicht von der Quaibrücke auf die Altstadt von Zürich. Das Gewässer trägt den Namen Limmat. Auf diesem Foto sieht man drei Kirchen: Fraumünster; St. Peter und Grossmünster, © pressefoto_korb

31.07.2024 - Artikel

Honorarkonsuln bieten einige bestimmte Dienstleistungen an. Zusätzlich gelten für einige Anliegen Besonderheiten. Beim Honorarkonsul eingereichte Pass- und Personalausweisanträgewerden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.

Allgemeine Hinweise

Der Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Zürich, zuständig für Zürich und Schwyz, unterstützt das Referat für Rechts- und Konsularangelegenheiten der deutschen Botschaft in Bern bei der Beratung und Hilfe für deutsche Touristen oder in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige.

Der Honorarkonsul in Zürich bietet Informationen auch auf der eigenen Webseite.

Beantragung von Reisepass und Personalausweis

Außer in der deutschen Botschaft in Bern ist die Beantragung eines Passes oder Personalausweise auch gegen Aufpreis beim Honorarkonsul in Zürich möglich, vorwiegend für Deutsche mit Wohnsitz in den Kantonen Zürich und Schwyz, je nach Kapazität auch aus angrenzenden Kantonen.

Bei Erstanträgen für Kinder, also wenn noch kein deutscher Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland. Möglicherweise ist eine Namenserklärung und/oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung nötig, dann kann der Antrag grundsätzlich nicht in Zürich gestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft Bern.

Reisepass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden.

Bei Minderjährigen müssen beide Elternteile und das Kind vorsprechen. Alternativ kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden, wenn ein Elternteil verhindert ist. Für jeden Passantrag müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Vorsprache alle benötigten Unterlagen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sind. Ansonsten wird eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung notwendig.

Reisepässe und Personalausweise für unter 24-Jährige können ab der Geburt beantragt werden und gelten 6 Jahre.

Für Reisepässe und Personalausweise von Kindern unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung in Zürich länger als 14 Tage vor dem 6. Geburtstag oder nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.

Passbilder

Einzig neue biometrische Passfotos nach deutscher Norm sind gültig, siehe Fotomustertafel für Erwachsene und für Kinder. Schweizer Formate sind ungültig.

Für biometrische Passbilder steht Ihnen ein Fotoautomat im Warteraum zur Verfügung (nicht für Kleinkinder geeignet). Bei biometrischen Passbildern für Kinder/Kleinkinder empfehlen wir, diese durch einem Fotografen erstellen zu lassen.
Die Kosten betragen 15,- CHF in Münzen, Scheinen oder mit Kreditkarte. Die Fotos können aber auch an jedem anderen Fotoautomaten oder in einem Fotostudio erstellt werden.

Merkblätter und Antragsformulare

Reisepass/Personalausweis für Volljährige

Reisepass/Personalausweis für Minderjährige

Informationen zur Namensführung

Wohnortänderungen

FAQs

Terminvereinbarung

Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises in Zürich nehmen Sie bitte eine Terminbuchung vor. Termine können mit einer maximalen Vorlaufzeit von zehn Wochen gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine anderen Termine vergeben können, als die, die online angezeigt werden.

Bitte buchen Sie pro Antragssteller (nicht pro Antrag) einen eigenen Termin.
Die Termine werden in Blockzeiten gebucht. Dadurch können geringfügige Wartezeiten bei der Wahrnehmung des Termins entstehen.
Stornierte Termine werden vom System automatisch wieder freigegeben.

Es ist nicht gestattet, mehrere Termine für eine Person zu buchen. Bei mehreren blockierten Terminen werden alle Buchungen storniert.

Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können mind. 24 h vor dem Termin! Verwenden Sie dazu den Link, den Sie in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail finden.

Sie können jederzeit auch einen Termin direkt bei der deutschen Botschaft in Bern online buchen (Terminvergabe in Bern).

Gebühren

Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung.
Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an, der in den abgebildeten Gebühren schon eingerechnet ist.
Es kommen mindestens noch Portoauslagen hinzu, siehe unten.

Die Grundgebühren im Ausland betragen in der Schweiz nach dem maßgeblichen Wechselkurs von 1,- Euro = 0,9315 CHF unter Rundung auf volle Franken.
Die Beträge in Schweizer Franken gelten für Barzahlungen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte werden in der Botschaft die feststehenden Euro-Beträge in Klammern plus Portopauschale abgebucht.

Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 64,- CHF (68,50 Euro)
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 95,- CHF (101,- Euro)

Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 60,- CHF (63,80 Euro)
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 73,- CHF (78,- Euro)

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

  • nur in Notfällen, gültig für ein Jahr: 66,- CHF (70,- Euro)

Folgende Zusatzgebühren können anfallen:

Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 77,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 19,- CHF.
(Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)

Der reguläre Reisepass kann auch per Express-Verfahren beantragt werden, sofern keine Unterlagen nachgefordert oder Rechtsfragen geklärt werden müssen. Der Express-Zuschlag beträgt 30,- CHF (32,- Euro).

Sofern 32 Seiten nicht reichen, kann gegen einen Zuschlag von 21,- CHF (22,- Euro) auch ein Reisepass mit 48 Seiten bestellt werden.

Bei Unzuständigkeit der Botschaft Bern (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag von 66,- CHF (70,- Euro) für Passanträge von über 24-Jährigen und von 35,- CHF (37,50 Euro) von unter 24-Jährigen fällig.
Beim vorläufigen Reisepass beträgt der Unzuständigkeitszuschlag 25,- CHF (26,- Euro), beim Personalausweis 13,- CHF (13,- Euro).

Änderungen eines Reisepasses kosten 17,- CHF (18,- Euro), Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Zudem sind Auslagen bei Antragstellung zu erstatten:

Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Portoauslagen in Höhe von 4,- CHF an bei Kreditkartenzahlung werden dann je nach Kurs 4,29 Euro berechnet!), bzw. über ein Büro eines Honorarkonsuls 5,- CHF.

Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Die Gebühren können in Zürich in bar oder mit allen gängigen Kreditkarten außer American Express, mit Debitkarten und auch mit TWINT bezahlt werden.

Bei Antragstellung an einem Samstag fällt ein Zuschlag von 18,- CHF pro Antrag an.

Bearbeitungszeiten

Bis zur Ausstellung eines Ausweisdokuments müssen Sie bei Beantragung in Zürich mit folgenden Laufzeiten rechen:

  • Biometrische Reisepässe ca. 10-12 Wochen.
  • Vorläufige Reisepässe: Nur in Kombination mit einem biometrischen Reisepass ca. 3 Wochen.
  • Personalausweise ca. 6-8 Wochen.
  • Expresspässe ca. 4 Wochen.

In dringenden Fällen ist eine direkte Beantragung in Bern empfehlenswert.

Weitere konsularische Dienstleistungen

Andere Dienstleistungen werden derzeit in Zürich nicht angeboten.

Für Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Bern oder an einen Notar.

Lebensbescheinigungen für Bezieher deutscher Renten können auch von schweizerischen Behörden ausgestellt werden, wie in Teil B des Vordrucks angegeben ist.

Für alle weiteren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft. Unter der Rubrik Themen von A-Z finden Sie alle weiteren Dienstleistungen aufgeführt.

Öffnungszeiten

Derzeit ist nur die Antragstellung für Reisepässe und Personalausweise möglich, die nur mit Terminvereinbarung möglich ist. Beachten Sie daher die möglichen Vorsprachezeiten gemäß der möglichen Terminbuchung.

Kontakt/Anfahrt

Kontakt/Anfahrt

Honorarkonsul der Bundesrepublik
Deutschland Zürich
Witikonerstrasse 15
8032 Zürich

Derzeit bieten wir keinen Telefonservice an.
Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zum Honorarkonsul in Zürich auf.

Karte

Lage
Wir befinden uns im Bürogebäude direkt am Klusplatz (oberhalb der Coopfiliale in der 4. Etage)

ÖV
Tramlinien 3 und 8 (Haltestelle: Klusplatz)

Parkplätze
Es stehen KEINE Besucherparkplätze zur Verfügung! Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden gebüßt. Bitte nutzen Sie die Parkfelder in den umliegenden Seitenstraßen.


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