Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Einreise und Aufenthalt in Deutschland

EU-Schild - Passkontrolle

Passkontrolle, © picture alliance / ZB

Artikel

Hinweise zu Visumpflicht, Einreise, Zoll sowie Informationen über Deutschland.

Einreise

Schweizerische Staatsangehörige

Staatsangehörige der Schweiz sind nach Maßgabe des Freizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Sie benötigen weder ein Visum für die Einreise, noch eine Arbeitsgenehmigung - sollten jedoch bei einem Aufenthalt über 90 Tagen gem. § 28 AufenthV eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Ausländerbehörde beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Reisen mit abgelaufenem Schweizer Pass
Laut Anlage zum EÜPV (Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates) können Sie mit einem Schweizer Reisepass nach Deutschland reisen, der bis zu 5 Jahre abgelaufen ist. Reisen Sie nur mit einer Schweizer ID-Karte, muss diese hingegen gültig sein. Sollten Sie mit dem Flugzeug reisen, kann es sein, dass die Fluggesellschaft keine abgelaufenen Ausweisdokumente akzeptiert. Dies sollte vorab mit der Fluggesellschaft abgeklärt werden.

Drittstaatsangehörige

benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.

Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überprüfen:
Staatenliste zur Visumpflicht

Reisevollmacht für Minderjährige

Falls Ihr Kind alleine oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist, richten Sie sich bitte nach den hierzu vom Auswärtigen Amt abgegebenen Empfehlungen. Dort finden Sie auch ein Muster für eine Reisevollmacht.

Zollrechtliche Einschränkungen

Informationen rund um Ein- und Ausfuhrbestimmungen finden Sie auf der Website des deutschen Zolls.

Praktisch: Mit der App Zoll und Reisen können Sie u. a. Reisefreibeträge einsehen.

Reisen mit Tieren

Tipps zur Reiseplanung mit Tieren bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Informationen zu zollrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Heimtiermitnahme auf Ihrer Reise nach bzw. durch Deutschland erhalten Sie vom deutschen Zoll. Informationen zur Einreise mit gefährlichen Hunden finden Sie hier.

Reiseland Deutschland

Informationen über Reisen und Reiseziele in Deutschland stellt die Deutsche Zentrale für Tourismus zur Verfügung. Links zu allgemeinen Informationen über Deutschland, aktuellen Nachrichten und der deutschen Politik finden Sie hier.

Weitere Informationen

Verwandte Inhalte

nach oben