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Überwachung des Bargeldverkehrs

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In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt seit 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr.

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt seit 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (bzw. bei anderen Währungen - wie z.B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund - die entsprechenden Gegenwerte), die bei der Einreise in oder bei der Ausreise aus der EU mitgeführt werden.

Gleichzeitig wurde der Schwellen- wert der Anzeigepflicht bei der innergemeinschaftlichen Bargeldkontrolle auf 10.000 Euro gesenkt. Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung führt zu keiner Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel dürfen auch in Zukunft in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema sowie den Anmeldevordruck und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung und der Europäischen Kommission.

Für weitergehende Fragen können sich Reisende wenden an das

Informations-und Wissensmanagement Zoll

Postfach 100 761

01077 Dresden

Tel: 0049 (0)351 44 83 4-510

E-Mail: info.privat@zoll.de

Fax: 0049 (0)351 44 83 4-590

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