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Deutsche Honorarkonsulin in Lugano ist Bianca Maria Brenni-Wicki

Büro der Honorarkonsulin in Lugano

Büro der Honorarkonsulin in Lugano, © Botschaft Bern

28.02.2024 - Artikel

Honorarkonsuln bieten einige bestimmte Dienstleistungen an. Zusätzlich gelten für einige Anliegen Besonderheiten. Beim Honorarkonsul eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.

Allgemeine Hinweise

Die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Lugano, zuständig für das Tessin und Graubünden, unterstützt das Referat für Rechts- und Konsularangelegenheiten der deutschen Botschaft in Bern bei der Beratung und Hilfe für deutsche Touristen oder in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige.

Beantragung von Reisepass und Personalausweis

Außer in der deutschen Botschaft in Bern ist die Beantragung eines Passes oder Personalausweise auch gegen Aufpreis im Büro der Honorarkonsulin in Lugano möglich, vorwiegend für Deutsche mit Wohnsitz im Tessin und in Graubünden, nach Kapazität auch in den angrenzenden Kantonen.

Bei Erstanträgen für Kinder, also wenn noch kein deutscher Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland. Möglicherweise ist eine Namenserklärung und/oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung nötig, dann kann der Antrag grundsätzlich nicht in Lugano gestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft Bern.

Reisepass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden.
Für jeden Passantrag müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Vorsprache alle benötigten Unterlagen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sind. Ansonsten wird eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung notwendig.

Reisepässe und Personalausweise für unter 24-Jährige können ab der Geburt beantragt werden und gelten 6 Jahre.

Für Reisepässe und Personalausweise von Kindern unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung in Lugano länger als 14 Tage vor dem 6. Geburtstag oder nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.

Passbilder

Einzig neue biometrische Passfotos nach deutscher Norm sind gültig, siehe Fotomustertafel für Erwachsene und für Kinder. Schweizer Formate sind ungültig.

Biometrische Passbilder müssen mitgebracht werden, es gibt keinen Fotoautomaten vor Ort.
Bei biometrischen Passbildern für Kinder/Kleinkinder empfehlen wir, diese durch einen Berufsfotografen erstellen zu lassen.

Merkblätter und Antragsformulare

Reisepass/Personalausweis für Volljährige

Reisepass/Personalausweis für Minderjährige

Informationen zur Namensführung

Wohnortänderungen

FAQs

Terminvereinbarung

Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises in Lugano vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter +41 91 922 78 82.

Gebühren

Die Gebühren sind sofort bei Antragstellung fällig und richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung. Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an.

Die Grundgebühren im Ausland betragen in der Schweiz:

Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 67,- CHF
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 99,- CHF

Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

  • für Personen unter 24 Jahre, gültig für 6 Jahre: 52,- CHF
  • ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre: 66,- CHF

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

  • nur in Notfällen, gültig für ein Jahr: 69,- CHF

Folgende Zusatzgebühren können anfallen:

Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Servicegebühren von 82,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 21,- CHF.
(Geringfügige Abweichungen in den Gesamtsummen sind durch Rundungen nach Umrechnung möglich.)

Der reguläre Reisepass kann auch per Express-Verfahren beantragt werden, sofern keine Unterlagen nachgefordert oder Rechtsfragen geklärt werden müssen. Der Express-Zuschlag beträgt 32,- CHF.

Sofern 32 Seiten nicht reichen, kann gegen einen Zuschlag von 22,- CHF auch ein Reisepass mit 48 Seiten bestellt werden.

Bei Unzuständigkeit der Botschaft Bern (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag von 69,- CHF für Passanträge von über 24-Jährigen und von 37,- CHF von unter 24-Jährigen fällig. Beim vorläufigen Reisepass beträgt der Unzuständigkeitszuschlag 26,- CHF, beim Personalausweis 13,- CHF.

Änderungen eines Reisepasses kosten 17,- CHF, Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Zudem sind Auslagen bei Antragstellung zu erstatten:

Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Portoauslagen in Höhe von 4,- CHF an, bzw. über ein Büro eines Honorarkonsuls 5,- CHF.

Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Die Gebühren können in Lugano nur in bar in Schweizer Franken bezahlt werden.

Bearbeitungszeit Passanträge

Bis zur Ausstellung müssen Sie bei Beantragung in Lugano mit folgenden Laufzeiten rechen:

  • Biometrische Reisepässe ca. 8-10 Wochen.
  • Vorläufige Reisepässe: Nur in Kombination mit einem biometrischen Reisepass ca. 3 Wochen.
  • Personalausweise ca. 8-10 Wochen.
  • Expresspässe ca. 5 Wochen.

In dringenden Fällen ist eine direkte Beantragung bei der Botschaft in Bern empfehlenswert.

Weitere konsularische Dienstleistungen

  • Unterschriftsbeglaubigung für eine Erbausschlagung mit Formulierung der Erklärung
  • Unterschriftsbeglaubigung für eine Genehmigungserklärung , zB eines Kaufvertrages
  • Unterschriftsbeglaubigung für den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Unterschriftsbeglaubigung für Lebensbescheinigungen
  • Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen

  • Konsularische Bescheinigungen, z.B. Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen zu Umsatzsteuerzwecken in bestimmten Ausnahmefällen

Alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen können in Lugano nur in bar und Schweizer Franken bezahlt werden.

Für alle Dienstleistungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter +41 91 922 78 82 erforderlich.

Für alle weiteren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in Bern. Unter der Rubrik Themen von A-Z finden Sie alle weiteren Dienstleistungen aufgeführt.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr - nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!

Kontakt/Anfahrt

Büro der Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland
Via Soave 9
6900 Lugano

Telefon: +41 91 922 78 82.

Bitte schreiben Sie eine Mail an lugano@hk-diplo.de.

Standortplan / Anfahrtsweg:

Karte

Das Büro der Honorarkonsulin befindet sich im ersten Obergeschoss eines historischen Gebäudes in der Altstadt von Lugano. Es ist am besten vom Bahnhof Lugano Stazione mit der Stadtseilbahn hinunter zu Lugano Città oder zu Fuß vom Fähr- und Schiffsanleger Lugano-Centrale, der Bushaltestelle Lugano-Piazza Rezzonico zu erreichen.
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist für Berechtigte bei Parken auf dem auto silo motta möglich, unter Nutzung des Aufzugs des benachbarten Optikers.
Es gibt sonst keine Zufahrt (Fußgängerzone) und keine Parkplätze für Fahrzeuge.

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