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Deutsche Honorarkonsulin in Lugano ist Bianca Maria Brenni-Wicki

Büro der Honorarkonsulin in Lugano

Büro der Honorarkonsulin in Lugano, © Botschaft Bern

13.07.2023 - Artikel

Honorarkonsuln können viele, aber nicht alle Dienstleistungen anbieten. Zusätzlich gelten für einige Anliegen Besonderheiten. Beim Honorarkonsul eingereichte Pass- und Personalausweisanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft in Bern weitergeleitet.

Allgemeine Hinweise

Die Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Lugano unterstützt das Referat für Rechts- und Konsularangelegenheiten der deutschen Botschaft in Bern bei der Beratung und Hilfe in rechtlichen Fragen für deutsche Touristen oder in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige.

Beantragung von Reisepass und Personalausweis

Außer in der deutschen Botschaft in Bern ist die Beantragung eines Passes oder Personalausweise auch gegen Aufpreis im Büro der Honorarkonsulin in Lugano möglich, vorwiegend für Deutsche mit Wohnsitz im Tessin und in Graubünden, nach Kapazität auch in den angrenzenden Kantonen.

Dies gilt nicht für Erstanträge, also wenn noch kein deutscher Pass oder Personalausweis ausgestellt wurde und möglicherweise eine Namenserklärung und/oder Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung nötig ist. In diesen Fällen kann der Antrag grundsätzlich nicht in Lugano gestellt werden, wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft Bern.

Reisepass-, Kinderreisepass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden.
Für jeden Passantrag müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Vorsprache alle benötigten Unterlagen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sind. Ansonsten wird eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung notwendig.

Reisepässe und Personalausweise für unter 24-Jährige können ab der Geburt beantragt werden und gelten 6 Jahre.

Für Reisepässe und Personalausweise von Kindern unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden. Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung länger als 14 Tage vor dem 6. Geburtstag oder nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.

Passbilder

Einzig neue biometrische Passfotos nach deutscher Norm sind gültig, siehe Fotomustertafe für Erwachsene und für Kinder. Schweizer Formate sind ungültig.

Biometrische Passbilder müssen mitgebracht werden, es gibt keinen Fotoautomaten vor Ort.
Bei biometrischen Passbildern für Kinder/Kleinkinder empfehlen wir, diese durch einen Berufsfotografen erstellen zu lassen.

Merkblätter und Antragsformulare

Reisepass/Personalausweis für Volljährige

Reisepass/ Kinderreisepass/ Personalausweis für Minderjährige

Informationen zur Namensführung

Wohnortänderungen

FAQs


Terminvereinbarung

Für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises in Lugano vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter +41 91 922 78 82.

Gebühren

Umrechnungsbedingt können folgende Angaben leicht abweichen und sind ohne Gewähr:

Reisepass
ab 24 Jahren
CHF 166,-
Personalausweis
ab 24 Jahren
CHF 152,-
Reisepass + Personalausweis
über 24 Jahren
CHF 256,-
Reisepass
unter 24 Jahren
CHF 144,-
Personalausweis
unter 24 Jahren
CHF 139,-
Reisepass + Personalausweis
unter 24 Jahren
CHF 221,-
Kinderreisepass
seit 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig
CHF 113,-
Vorläufiger Reisepass
CHF 63,-
Expresszuschlag
CHF 31,-

Die Gebühren können nur in bar in Schweizer Franken bezahlt werden.


Bearbeitungszeit Passanträge

Bis zur Ausstellung müssen Sie bei Beantragung in Lugano mit folgenden Laufzeiten rechen:

  • Biometrische Reisepässe ca. 8-10 Wochen.
  • Vorläufige Reisepässe: Nur in Kombination mit einem biometrischen Reisepass ca. 3 Wochen.
  • Kinderreisepässe ca. 3-4 Wochen.
  • Personalausweise ca. 8-10 Wochen.
  • Expresspässe ca. 5 Wochen.

In dringenden Fällen ist eine direkte Beantragung bei der Botschaft in Bern empfehlenswert.

Weitere konsularische Dienstleistungen

  • Unterschriftsbeglaubigung für eine Erbausschlagung mit Formulierung der Erklärung
  • Unterschriftsbeglaubigung für eine Genehmigungserklärung , zB eines Kaufvertrages
  • Unterschriftsbeglaubigung für den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Unterschriftsbeglaubigung für Lebensbescheinigungen
  • Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen

Alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen können in Lugano nur in bar und Schweizer Franken bezahlt werden.

Für alle Dienstleistungen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter +41 91 922 78 82 erforderlich.

Für alle weiteren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft in Bern. Unter der Rubrik Themen von A-Z finden Sie alle weiteren Dienstleistungen aufgeführt.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr - nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!

Kontakt/Anfahrt

Büro der Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland
Via Soave 9
6900 Lugano

Telefon: +41 91 922 78 82.

Bitte schreiben Sie eine Mail über das Kontaktformular

Standortplan / Anfahrtsweg:

Karte

Das Büro der Honorarkonsulin befindet sich im ersten Obergeschoss eines historischen Gebäudes in der Altstadt von Lugano. Es ist am besten vom Bahnhof Lugano Stazione mit der Stadtseilbahn hinunter zu Lugano Città oder zu Fuß vom Fähr- und Schiffsanleger Lugano-Centrale, der Bushaltestelle Lugano-Piazza Rezzonico zu erreichen. Es ist nicht barrierefrei zugänglich, es gibt keine Zufahrt (Fußgängerzone) und keine Parkplätze für Fahrzeuge.

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