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Liechtenstein: Politisches Porträt
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage.
Das Parlament als Volksvertretung und das Fürstenhaus, vertreten durch den Landesfürsten, sind die gesetzgebenden Gewalten in Liechtenstein. Bei Uneinigkeit zwischen diesen entscheidet eine Volksabstimmung.
Das Parlament -der Landtag- hat seinen Sitz in der Hauptstadt Vaduz und wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Es besteht aus 25 Mitgliedern, davon 7 weiblich (28%).
Liechtenstein ist Mitglied der Vereinten Nationen, des Europäischen Wirtschaftraums, des Europarats und der OSZE.
Als oberstes Regierungsziel wird die Nachhaltigkeit bezogen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Finanzen und das Staatswesen definiert.