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Ledigkeitsbescheinigung oder Zivil-/Personenstandsnachweis
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Einige Behörden in der Schweiz verlangen von deutschen Staatsangehörigen z. B. für steuerliche, melderechtliche oder auch pensionsrechtliche Zwecke die Vorlage einer aktuellen Ledigkeitsbescheinigung oder eines Zivil- bzw. Personenstandsnachweises.
Wie und durch welche anderen deutschen oder auch schweizerischen Unterlagen der gewünschte Nachweis über den aktuellen Personenstand erbracht werden kann, klären Sie bitte direkt mit der anfordernden schweizerischen Behörde oder Institution.
Aus Sicht der Botschaft Bern kämen als Hinweise zum aktuellen Personenstand u. a. folgende Dokumente und Erklärungen in Betracht:
- erweiterte Meldebescheinigung Ihrer (letzten) deutschen Wohnsitzgemeinde mit Eintrag Ihres dort zuletzt registrierten Personenstands
- Einkommens- und Steuerunterlagen aus Deutschland, aus denen sich Ihre (letzte) Steuerklasse ergibt und die dadurch Rückschlüsse auf Ihren zuletzt in Deutschland registrierten Personenstand ermöglichen
- Auszug aus Ihrem deutschen Geburtsregister mit ggf. vorhandenen Randvermerken oder Eintragungen über eine Eheschließung und ggf. Scheidung.
- eidesstattliche Versicherung über Ihren aktuellen Personenstand, abgegeben bei einem schweizerischen Notar
Für Eheschließungen im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamts.