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Kurzaufenthalte bis 90 Tage
Schengen Visum, © colourbox
Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte in Deutschland (C-Visa).
Wer benötigt ein Visum?
Nicht-deutsche Staatsangehörige, die einen Aufenthalt von über drei Monaten oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Andere ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben, benötigen für einen Aufenthalt in den übrigen Staaten der Schengener Gemeinschaft für Tourismus,- Besuchs- und Geschäftsreisen bis maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum, wenn sie
- einen für den beabsichtigten Aufenthalt ausreichend gültigen Reisepass und
- einen von der Schweiz ausgestellten gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können, mit dem Sie zum Grenzübertritt berechtigt sind.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie durch Ihren schweizerischen Aufenthaltstitel zu Kurzaufenthalten innerhalb des Schengenraumes berechtigt sind, klären Sie dies bitte mit der schweizerischen Behörde ab, die Ihnen Ihren Aufenthaltstitel ausgestellt hat.
Wo kann das Visum beantragt werden?
Zuständig für einen Antrag auf ein Schengen-Visum für Deutschland ist die Auslandsvertretung am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie also Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie den Antrag in der Visastelle der Botschaft in Bern stellen und müssen dazu nicht in Ihren Heimatstaat zurückkehren.
Im Visa-Navigator des Auswärtigen Amts finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Visumkategorien.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte erhalten Sie hier.
Wie bereite ich meinen Antrag vor?
Füllen Sie bitte das Antragsformular ohne zusätzliche Kosten per VIDEX am Computer aus. Drucken Sie anschließend den Beleg mit Barcode sowie die übrigen Seiten unbedingt vollständig aus und bringen sie zu Ihrem Termin mit.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen in der untenstehenden Reihenfolge zusammen.
Im Termin müssen alle Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien vorgelegt werden.
⬜ Ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag |
⬜ Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG |
⬜ Biometrisches Passfoto |
⬜ Reisepass, nicht älter als 10 Jahre (Kopien derjenigen Seiten, die Angaben zur Person, zur Gültigkeitsdauer und zum Ausstellungsort enthalten) |
⬜ Schweizerischer Aufenthaltstitel |
⬜ Aktuelle Wohnsitzbestätigung der schweizerischen Wohnsitzgemeinde |
⬜ Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die für den gesamten Besuchszeitraum in Deutschland gültig ist. Sie muss eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweisen. |
⬜ Nachweis über die Finanzierung des beabsichtigten Aufenthaltes (mindestens 50.- € pro Aufenthaltstag oder in Deutschland erstellte Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG) |
⬜ Belege zum Nachweis des beabsichtigten Aufenthaltszwecks |
⬜ Unterlagen zum aktuellen Aufenthaltszweck in der Schweiz (z. B. Studienbestätigung bei Studium, Au Pair-Vertrag bei Au Pair-Aufenthalt, Arbeitsvertrag bei Erwerbstätigkeit, Heiratsurkunde bei Aufenthalt als Familienangehöriger, etc.) |
⬜ 80,00 EUR Gebühr bar in entsprechenden CHF / MasterCard- oder VisaCard-Kreditkarte (Abbuchung erfolgt in EUR) |
Die Botschaft behält sich vor, in Einzelfällen die Entscheidung über den Visumantrag von der Vorlage weiterer Unterlagen abhängig zu machen.
Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Sonderterminen ab. Diese Anfragen werden nicht beantwortet.
Visagebühr:
90,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken (Wechselkursabhängig)
oder mit Master-/VisaCard in Euro
Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß Schengenkodex
Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)
Termin zur Antragstellung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3068 Bern). Bitte buchen Sie pro Person - auch für Kinder - je einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragstellende von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“ aus. Beachten Sie dass Beschwerden nur in Deutsch oder Englisch eingereicht werden können. Beschwerden in anderen Sprachen können wir nicht nachgehen. Geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ bitte eine der folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis:
Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.