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Visum zum Ehegattennachzug
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?
Allgemeine Informationen
Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.
Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen danach, ob sie
- zu einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger,
- zu einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger, oder
- zu einer oder einem Drittstaatsangehörigen nachziehen.
Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.
Welche Unterlagen werden im Antragsverfahren benötigt?
Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.
Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz oder Liechtenstein haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.
Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Bitte füllen Sie das Formular aus und legen dieses Ihrer Antragsdokumente bei.
Original Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung und Legalisation
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. In Sonderfällen kann vom Erfordernis des Sprachweises abgesehen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kopie des Reisepasses und einer Meldebescheinigung des zuzugsberechtigten Ehepartners in Deutschland.
Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Beantragung des Visums
Die Onlinebeantragung ist über das Auslandsportal möglich. Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Es wird direkt über das Auslandportal kommuniziert, ob weitere Informationen nötig sind.
Zu Ihrem Termin legen Sie dann alle Originaldokumente sowie Ihre biometrischen Fotos vor und zahlen die Visumgebühr.
Über das Auslandsportal werden Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Angaben und Dokumente geleitet. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.
Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.
Die Antragstellung kann nur persönlich in Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern) erfolgen. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.
Hier werden Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Angaben und Dokumente geleitet. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.
Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland variiert die Bearbeitungszeit gerechnet ab dem Tag der persönlichen Vorstellung wie folgt:
- Gemeinsame Einreise mit dem erwerbstätigen ausländischen Familienmitglied: ca. 2-5 Wochen (keine Garantie)
- Gemeinsame Einreise mit dem deutschen Familienmitglied: ca. 12 Wochen (keine Garantie)
- Einreise zum in Deutschland lebenden ausländischen und deutschen Familienmitglied: ca. 12 Wochen (keine Garantie)
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie über das Auslandsportal kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie über das Auslandsportal informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.