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Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss

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Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Allgemeine Informationen

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt. Bitte beachten Sie, dass es ausländischen Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Als Fachkraft mit einer akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.

Welche Unterlagen werden im Antragsverfahren benötigt?

Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen.

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz oder Liechtenstein haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Bitte füllen Sie das Formular aus und legen dieses Ihrer Antragsdokumente bei.

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG - Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung.

Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome) und ggf. mit beglaubigter Übersetzung sowie einem Auszug über die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses und der Anerkennung der Hochschule (H+) aus der anabin Datenbank (Erklärvideo und Anleitung Nutzung der anabin-Datenbank)

oder

Bescheinigung über die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Ausländischer Ausbildungsabschluss und der Original Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung : schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland.

Berufs- oder Hochschulabschluss ggf. mit Übersetzung, der im Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es wichtig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) online beantragen können. Weitere Informationen finden Sie unter www.make-it-in-germany.com

Detaillierter Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache.

Ab 45. Jahre: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (nur wenn das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht entspricht).

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Beantragung des Visums

Die Beantragung des Arbeitsvisums ist über das Auslandsportal möglich. Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Es wird direkt über das Auslandportal kommuniziert, ob weitere Informationen nötig sind.

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Zu Ihrem Termin legen Sie dann alle Originaldokumente sowie Ihre biometrischen Fotos vor und zahlen die Visumgebühr.

Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit dem schweizerischen Aufenthaltstitel ist nicht möglich. Nähere Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier

Über das Auslandsportal werden Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Angaben und Dokumente geleitet. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.

Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Die Antragstellung kann nur persönlich in Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern) erfolgen. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 3-5 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Im Visumverfahren ist das Interesse an der Einreise sorgfältig mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen. Bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte und vergleichbare Erwerbstätigkeit ist besonders darauf zu achten, dass das in Deutschland erworbene Wissen nicht für Zwecke missbraucht werden kann, die das friedliche Zusammenleben der Völker und/oder die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in Deutschland beeinträchtigen oder bedrohen könnten.
Dies kann im Einzelfall zu einer längeren Bearbeitungsdauer des Visumantrags führen. Deshalb wird dringend zu einer frühzeitigen Visumbeantragung geraten.

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

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