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Visum zum Studieren oder zur Studienplatzsuche

Study in Germany

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Artikel

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Allgemeine Informationen

Ein erfolgreiches Studium in Deutschland eröffnet viele Möglichkeiten und berufliche Perspektiven auf dem deutschen und dem internationalen Arbeitsmarkt.

Unter Study in Germany sowie Make it in Germany finden Sie hilfreiche Informationen rund um Ihren Studienaufenthalt in Deutschland. Sie erfahren, wie Sie Ihr Studium in Deutschland planen, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren können und was das Studentenleben in Deutschland ausmacht.

Welche Unterlagen werden im Antragsverfahren benötigt?

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz oder Liechtenstein haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Bitte füllen Sie das Formular aus und legen dieses Ihrer Antragsdokumente bei.

Bedingte oder unbedingte Zulassung einer deutschen Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung mit einer Kopie

Bei Studienanfängern: Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, APS etc.)

Sperrkontobestätigung: Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Kopie der Sperrkontobestätigung muss am Antragstag vorliegen.

oder

In Ausnahmefällen durch eine Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG, mit der sich eine in Deutschland wohnende Person verpflichtet, die während des Studiums oder Sprachkurses eventuell anfallenden Kosten zu übernehmen. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier

oder​​​​​​​

Durch eine Stipendienzusage aus der folgende Informationen hervorgehen:

- Dauer und Höhe des Stipendiums

- Angaben über Unterkunft und Krankenversicherung
Bei einem Teilstipendium (weniger als 934 Euro) muss die Finanzierung des restlichen
Lebensunterhaltes nachgewiesen werden.

Nachweis der Sprachkenntnisse, die für das Studium erforderlich sind.

Detaillierter Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit einer Kopie.

Krankenversicherungsnachweis für Studenten in Deutschland und den Schengen Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro (eine Kopie).

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Beantragung des Visums

Die Onlinebeantragung ist über das Auslandsportal möglich. Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Es wird direkt über das Auslandportal kommuniziert, ob weitere Informationen nötig sind.

Jetzt online beantragen

Zu Ihrem Termin legen Sie dann alle Originaldokumente sowie Ihre biometrischen Fotos vor und zahlen die Visumgebühr.

Über das Auslandsportal werden Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Angaben und Dokumente geleitet. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.

Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Die Antragstellung kann nur persönlich in Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern) erfolgen. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrages in der Regel 2-3 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab der persönlichen Vorsprache bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie über das Auslandsportal kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie über das Auslandsportal informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

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