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Visum für einen Sprachkurs oder Schulbesuch
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?
Welche Voraussetzungen gelten für einen Sprachkurs?
- Es muss sich um einen Intensivsprachkurs handeln: Täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
- Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender Deutschkenntnisse gerichtet sein.
- Die Dauer des Sprachkurses muss von vornherein zeitlich begrenzt sein.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Schulbesuch?
Ein Aufenthalt zum Schulbesuch ist in der Regel ab der 9. Klassenstufe möglich, wenn
- in der Schulklasse eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet ist und
- es sich um eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder
- es sich um eine Schule handelt, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet.
Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?
Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!
Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.
Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.
Zulassung der Sprachschule für den Intensivsprachkurs. Ein täglicher Unterricht von mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche muss stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
oder
Zulassung der allgemeinbildenden Schule
Sperrkontobestätigung: Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Kopie der Sperrkontobestätigung muss am Antragstag vorliegen.
oder
durch eine Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG, mit der sich eine in Deutschland wohnende Person verpflichtet, die während des Aufenthaltes alle anfallenden Kosten übernimmt. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier
Detailliertes Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie)
Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie)
Krankenversicherungsnachweis für Studenten in Deutschland und den Schengen Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro (eine Kopie)
Merkblatt mit Checklist zum Herunterladen
Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro
Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO
Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)
Terminbuchung
Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 8-12 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.