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Was ist die Blaue Karte EU?

Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen besonderen Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilt werden kann. Angehörige von Drittstaaten mit einem Hochschul- oder tertiären Bildungsabschluss oder IT-Berufserfahrung haben damit die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Wie erhalte ich die Blaue Karte EU?

Den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU für eine Beschäftigung in Deutschland beantragen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland. Hierfür benötigen Sie vorab ein Visum zur Einreise, welches Sie bei der Botschaft in Bern beantragen können, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.

Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird in Ihrem Visum der entsprechende Einreisezweck vermerkt, der Sie dazu berechtigt, den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU zu erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung einer Blauen Karte EU erfüllen, können Sie auf Make it in Germany nachlesen.

Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?

Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie. Das Formular muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.


detaillierte Stellenbeschreibung mit einer Kopie

Original Hochschuldiplom mit einer Kopie und ggf. mit beglaubigter Übersetzung sowie

Auszug über die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses und der Anerkennung der Hochschule: Anabin Datenbank

oder

Bescheinigung über die Zeugnisbewertung durch

die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie)

Merkblatt mit Checkliste zum Herunterladen

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro

Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO

Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)

Terminbuchung

Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person - auch für Kinder - je einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 2-3 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.


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