Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Leisten eines Freiwilligendienstes

Artikel

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Allgemeine Informationen

Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Teilnahme von Menschen aus aller Welt an den Freiwilligendiensten in Deutschland. In aller Regel wird ein „Incoming“-Freiwilligendienst durch einen deutschen Träger organisiert, der die Verantwortung für die Auswahl und Vorbereitung der Freiwilligen, Auswahl der Einsatzstellen, Organisation und Begleitung während des Jahres übernimmt.

Die fünf größten Träger:

  • Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.,
  • Initiative Christen für Europa e.V. (ICE),
  • ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V.,
  • Verein für internationalen und interkulturellen Austausch e.V. (VIA)
  • Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V. (ijgd)

Dazu kommen zahlreiche, oft kirchlich geprägte (ggf. kleinere) Träger, aber auch freie Träger, die keinem Dachverband angehören.

Antragsverfahren

Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Vertrag/Vereinbarung und einer Kopie:

Bundesfreiwilligendienst (BFD) - Ihr Vertrag muss von Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie von der Einsatzstelle, der Zentrale und ggf. von der Einrichtung, die den Freiwilligendienst durchführt, unterzeichnet werden.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/ Freiwilliges Ökologisches Jahr (BJ):

Ihr Vertrag muss von Ihnen und der jeweiligen Einrichtung sowie ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet werden.

Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts:

Üblicherweise werden vom Träger Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt. In diesem Fall reicht ein vereinbartes monatliches Taschengeld von 302,- Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Unentgeltliche Unterkunft wird mit einem pauschalen Gegenwert von 360,- Euro

angesetzt, unentgeltliche Verpflegung mit 150,- Euro. Beide Posten plus Taschengeld

ergeben den um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereinigten BAföG-Satz von

812,- Euro. Bei dem Betrag von 812,- € handelt es sich um die vom Träger mindestens

zuzusichernde Bezahlung, wenn keine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung

(oder sonstige nachzuweisende unentgeltliche Leistungen) zur Verfügung gestellt

werden.

Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu

Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur

Lebensunterhaltssicherung vor (und 1 Kopie).

Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie)

Sprachnachweis sofern Deutschkenntnisse für den Einsatz gefordert sind

Merkblatt mit Checkliste zum Herunterladen

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro

Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO

Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)

Terminbuchung

Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person - auch für Kinder - je einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 3 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

nach oben