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Working-Holiday-Visum
Was bedeutet „Working-Holiday“?
„Working-Holiday“-Programme existieren mit Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay.
Die Programme sollen jungen Menschen die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.
Wer kann das Visum an der deutschen Botschaft in Bern beantragen?
Staatsangehörige von Andorra, Argentinien, Australien, Chile, Israel, Japan, Kanada (YMP), Neuseeland und Uruguay können Working-Holiday-Visa an der deutschen Botschaft in Bern beantragen. Dies gilt auch, wenn sie nicht in der Schweiz wohnhaft sind.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland haben die Möglichkeit, visumfrei nach Deutschland einzureisen und den Antrag nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Staatsangehörige von Andorra, Argentinien, Chile und Uruguay müssen hingegen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.
Sie qualifizieren sich für das Working Holiday Programm, wenn Sie
- Staatsangehöriger von Andorra, Argentina, Australia, Kanada, Chile, Israel, Japan, New Zealand oder Uruguay und
- 18 bis 30 Jahre alt (zum Zeitpunkt der Antragstellung) sind
- Informationen zum Youth Mobility Programm für kanadische Staatsangehörige finden Sie hier
Eine Beschäftigung ist während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums zulässig, sollte jedoch vorübergehender Natur bleiben, um zusätzliche finanzielle Mittel für Ihre Urlaubsreise nach Deutschland zu erschließen:
- Staatsangehörige Argentiniens dürfen insgesamt nur sechs Monate arbeiten.
- Staatsangehörige Andorras, Chiles und Uruguays dürfen bis zu sechs Monate lang bei demselben Arbeitgeber arbeiten. Danach kann die Beschäftigung für die restliche Zeit bei einem anderen oder mehreren anderen Arbeitgebern fortgesetzt werden. Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigung sind zulässig.
- Staatsangehörige Australiens, Japans, Kanadas und Neuseelands können 12 Monate arbeiten.
- Staatsangehörige Israels können bis zu drei Monate lang bei demselben Arbeitgeber arbeiten. Nach drei Monaten kann die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber fortgesetzt werden.
Erlaubt wird eine selbständige Tätigkeit in den Abkommen mit Andorra, Chile, Israel, Japan und Uruguay.
Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?
Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Originale + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!
Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.
Unterschriebene Belehrung.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Zum Nachweis sind eigene Kontoauszüge (nicht die von Dritten) der letzten drei Monate vorzulegen, aus denen ein Guthaben von mindestens 2466,- Euro hervorgeht. Der Betrag von 2466,- Euro muss seit ca. 3 Monaten auf dem eigenen Konto sein.
Nachweis einer Unterkunft für die ersten 3 Monate.
Alternativ kann ein deutsches Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
Die Krankenversicherung für 12 Monate ab dem Tag der geplanten Einreise mit der Zahlungsbestätigung. Mindestdeckungssumme: 30.000,- EUR, inkl. Kostenübernahme des Rücktransports im Krankheits- oder Todesfall.
Beschreiben Sie hier ausführlich und in eigenen Worten Ihre persönliche Motivation für den geplanten Working-Holiday-Aufenthalt. Erläutern Sie auch, weshalb Sie sich für Deutschland interessieren und was Sie nach Ihrem Working-Holiday-Aufenthalt vorhaben.
Lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit. Der Lebenslauf sollte auf Deutsch oder Englisch und möglichst im Europass-Format erstellt werden.
Argentinische Staatsangehörige müssen zusätzlich ein nationales Führungszeugnis vorlegen, welches sie hier beantragen können.
Merkblatt mit Checkliste zum Herunterladen
Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken oder mit Master-/VisaCard in Euro
Kontaktlose Zahlung ist nicht möglich.
Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO
Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)
Terminbuchung
Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person - auch für Kinder - je einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 2-3 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.