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Wichtiger Hinweis

Aktuell treten technische Störungen im Auslandsportal auf. Sind Sie betroffen, gehen Sie bitte wir folgt vor:

  1. Antragsdokumente gemäß der unten aufgeführte Dokumente vorbereiten.
  2. Termin reservieren.
  3. Persönlich beantragen.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Allgemeine Informationen

Mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) verbessern Fachkräfte ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden.

Die Chancenkarte wird bei der Ersterteilung als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr erteilt. Damit können Sie in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit suchen. Das bedeutet, Sie können nach einer Beschäftigung suchen oder sich selbstständig machen.

Wie bekomme ich die Chancenkarte? Erklärvideo zur Chancenkarte

Voraussetzungen

Option 1: Sie besitzen eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation, die in Deutschland voll anerkannt ist. Alternativ haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben.

oder

Option 2: Sie erreichen im Punktesystem mindestens sechs Punkte und müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.
  • Nachweis über Sprachkenntnisse: Sie verfügen entweder über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER).

Chancenkarte auf einen Blick

Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Hochschulabschluss oder Ausbildungsdiplom im Original mit einer Kopie und der entsprechenden Anerkennung durch die ZAB oder BIBB.

Nachweis über Sprachkenntnisse: Sie verfügen entweder über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER).

Ausdruck der Punktebewertung des Selfchecks.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324,- € ist.

Eigenmittel auf Bankkonto: eigene Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Sperrkontobestätigung: mit einem Sperrbetrag von 12.324,- €.

Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.

Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie).

Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Suche eines Arbeitsplatzes, inkl. der folgenden Angaben:

Branche in der ein Arbeitsplatz gesucht werden soll.
Region in der die Arbeitsplatzsuche vorrangig gesucht wird.
Warum ein Arbeitsplatz in Deutschland gesucht wird.

Berufliche bzw. akademischer Lebenslauf.

Schengen Krankenversicherung mit Zahlungsbestätigung für 12 Monate mit einer Mindestdeckungssumme von 30000,- Euro.

Merkblatt zum Herunterladen

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro

Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO

Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)

Beantragung der Chancenkarte

Die Onlinebeantragung der Chancenkarte ist über das Auslandsportal möglich. Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Es wird direkt über das Auslandportal kommuniziert, ob weitere Informationen nötig sind.

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Zu Ihrem Termin legen Sie dann alle Originaldokumente sowie Ihre biometrischen Fotos vor und zahlen die Visumgebühr.

Die Terminvereinbarung für die Chancenkarte ist nach der Prüfung Ihrer Dokumente möglich.

Die Antragstellung kann nur persönlich in Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern) erfolgen. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 2-3 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

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