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Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
Wichtiger Hinweis
Aktuell treten technische Störungen im Auslandsportal auf. Sind Sie betroffen, gehen Sie bitte wir folgt vor:
- Antragsdokumente gemäß der unten aufgeführte Dokumente vorbereiten.
- Termin reservieren.
- Persönlich beantragen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?
Allgemeine Informationen
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt. Bitte beachten Sie, dass es ausländischen Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
Als Fachkraft mit einer akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?
Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!
Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.
Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung mit einer Kopie
Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome) mit einer Kopie und ggf. mit beglaubigter Übersetzung sowie einem Auszug über die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses und der Anerkennung der Hochschule (H+) aus der Anabin Datenbank
oder
Bescheinigung über die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Ausländischer Ausbildungsabschluss und der Original Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung mit einer Kopie: schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland.
Detaillierter Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie).
Ab 45. Jahre: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original mit einer Kopie (nur wenn das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht entspricht).
Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG - Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
Merkblatt Ausbildung mit Checkliste zum Herunterladen
Merkblatt Hochschule mit Checkliste zum Herunterladen
Belehrung nach § 18d PDF / 123 KB
Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro
Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO
Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)
Onlinebeantragung
Die Beantragung des Arbeitsvisums ist über das Auslandsportal möglich. Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Es wird direkt über das Auslandportal kommuniziert, ob weitere Informationen nötig sind.
Zu Ihrem Termin legen Sie dann alle Originaldokumente sowie Ihre biometrischen Fotos vor und zahlen die Visumgebühr.
Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit dem schweizerischen Aufenthaltstitel ist nicht möglich. Nähere Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier
Terminbuchung
Den Link zur Terminbuchung erhalten Sie, sobald alle Unterlagen im Auslandsportal geprüft wurden.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 3-5 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Im Visumverfahren ist das Interesse an der Einreise sorgfältig mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen. Bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte und vergleichbare Erwerbstätigkeit ist besonders darauf zu achten, dass das in Deutschland erworbene Wissen nicht für Zwecke missbraucht werden kann, die das friedliche Zusammenleben der Völker und/oder die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in Deutschland beeinträchtigen oder bedrohen könnten.
Dies kann im Einzelfall zu einer längeren Bearbeitungsdauer des Visumantrags führen. Deshalb wird dringend zu einer frühzeitigen Visumbeantragung geraten.
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.