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Visum zur Berufsausbildung, zur Ausbildungsplatzsuche oder zur Weiterbildung

Eine junge Frau arbeitet an einer Maschine

Ein genauer Blick auf Unternehmensprozesse © Liesa Johannssen/photothek.net

Artikel

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Allgemeine Informationen

Informationen zu den Möglichkeiten, Chancen und Gründen eine Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren, finden Sie unter Make it in Germany.

Welche Unterlagen werden im Antragsverfahren benötigt?

Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen.

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz oder Liechtenstein haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Bitte füllen Sie das Formular aus und legen dieses Ihrer Antragsdokumente bei.

Ausbildungsvertrag und detaillierter Ausbildungsplan

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie. Das Formular muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.

Sprachzertifikat mit dem Sprachniveau A2 des GER: Im Falle von Gesundheitsberufen (Krankenschwester,-Pfleger) und in Berufen im Sozialdienst (Altenpfleger) ist mindestens ein Sprachniveau B1 nachzuweisen.

Krankenversicherungsnachweis des Lehrbetriebes.

Ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche ist möglich bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Schulabschluss: Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde, nachzuweisen. Ob ein ausländischer Schulabschluss in Deutschland oder im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulzugang berechtigt, kann in der Anabin-Datenbank der KMK überprüft werden.

Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachzuweisen mit einem Sprachzertifikat (Goethe, Telc usw.).

Krankenversicherungsnachweis mit Zahlungsbeleg für 9 Monate in Deutschland und dem Schengen Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30000,- Euro.

Sicherung des Lebensunterhalts für die Ausbildung: Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein. Je nach Art der Berufsausbildung gelten unterschiedliche Voraussetzungen: Bei einer schulischen Berufsausbildung kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos, der Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder eines Stipendiums erbracht werden. Hierbei müssen Ihnen monatlich mindestens 959 Euro netto (Jahr 2026) zur Verfügung stehen. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie eine Vergütung, welche als Nachweis gelten kann. Wenn Ihre Ausbildungsvergütung im Monat mindestens 1.048 Euro brutto bzw. 822 Euro netto (Jahr 2026) beträgt, gilt Ihr Lebensunterhalt als gesichert. Sollte Ihre künftige Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.

Sicherung des Lebensunterhalts für die Ausbildungsplatzsuche: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung


Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher Sprache.


Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Beantragung des Visums

Die Onlinebeantragung ist über das Auslandsportal möglich. Nachdem Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Es wird direkt über das Auslandportal kommuniziert, ob weitere Informationen nötig sind.

Jetzt online beantragen

Zu Ihrem Termin legen Sie dann alle Originaldokumente sowie Ihre biometrischen Fotos vor und zahlen die Visumgebühr.

Über das Auslandsportal werden Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Angaben und Dokumente geleitet. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.

Nach der erfolgreichen Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Beim Termin zeigen Sie evtl. erforderliche Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Die Antragstellung kann nur persönlich in Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern) erfolgen. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 3-5 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.

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