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Visum für einen Au-pair-Aufenthalt

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Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Was ist ein Au-pair-Aufenthalt?

Ein Au-pair-Aufenthalt stellt einen befristeten Aufenthalt dar, der auf mindestens 6 und höchstens 12 Monaten begrenzt ist. Der Au-pair-Aufenthalt begründet keinen Daueraufenthalt und ist grundsätzlich nur einmal möglich. Eine Wiederholung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

Für ausländische Au-pairs stehen der Kulturerwerb und die Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse im Vordergrund. Als Gegenleistung unterstützt das Au-pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Level A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Au-pairs müssen zu Beschäftigungsbeginn mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen bei Antragstellung nicht älter als 26 Jahre sein.
  • Der Beginn der Beschäftigung laut Au-pair-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Visumantragstellung liegen.
  • Die Gasteltern sind Ehepaare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder unverheiratete Paare, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind ständig im gemeinsamen Haushalt lebt, sowie Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, welches im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil lebt, der das Au-pair beschäftigt. Die Familieneigenschaft der Gastfamilie ist z. B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung nachzuweisen.
  • Mindestens ein Elternteil der Gastfamilie besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU/EWR-Mitgliedsstaates oder die der Schweiz.
  • In der Gastfamilie wird Deutsch gesprochen.
  • Die Gastfamilie ist nicht mit dem Au-pair verwandt.
  • Es wurde ein wirksamer Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Muster geschlossen.

Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?

Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!

Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.

Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.

Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.

Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.

Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.

Unterschriebener Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Muster.

Au-pair Fragebogen, ausgefüllt von der Gastfamilie.

Lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit. Der Lebenslauf sollte auf Deutsch oder Englisch und möglichst im Europass-Format erstellt werden.

Selbst verfasstes Motivationsschreiben - darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne (nach Beendigung des Aufenthalts) dargestellt werden.

Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats.

Die Krankenversicherung muss im gesamten EU-Raum ab dem Tag der Einreise für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Mindestdeckungssumme: 30.000,- EUR, inkl. Kostenübernahme des Rücktransports im Krankheits- oder Todesfall.

Passkopien der Gasteltern in Deutschland.

Merkblatt mit Checkliste zum Herunterladen

Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro

Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO

Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)

Terminbuchung

Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 6 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Während der Antragsbearbeitung

Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.

Entscheidung über den Antrag

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.


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