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Visum für ein studienfachbezogenes Praktikum
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?
Der Aufenthaltstitel L, B oder C der Schweiz und Liechtenstein berechtigt zum touristischen Aufenthalt im Schengen Raum für 90 Tage. Ein Praktikum gem. § 15 BeschV bis zu 90 Tage im Jahr ist keine Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes und kann mit dem genannten Aufenthaltstitel ausgeübt werden (§ 30 BeschV). Wenn das Praktikum 90 Tage überschreitet, benötigen Drittstaatenangehörige vorab ein Visum.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie befinden sich im Studium im Ausland an einer akkreditierten Hochschule oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Visumantragstellung erfolgreich abgeschlossen. Als akkreditiert gilt die Hochschule, wenn sie im Informationsportal anabin positiv mit H+ beziehungsweise H+/- gelistet ist.
- Sie streben einen Abschluss an, der mit einem Abschluss in Deutschland vergleichbar ist.
- Sie haben bei Praktikumsbeginn bereits 4 Fachsemester oder mehr abgeschlossen.
- Sie können eine Praktikumsvereinbarung mit einer Einrichtung in Deutschland nachweisen.
- Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Studium.
- Die Einrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.
Muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden?
Da es sich bei einem Praktikum um eine Arbeitsaufnahme handelt, ist – auch bei einem unentgeltlichen Praktikum – das vorherige Einvernehmen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) erforderlich.
Den Antrag auf Einvernehmen muss Ihr Praktikumsgeber in Deutschland bei der ZAV-Studentenvermittlung stellen. Das Antragsformular, Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen sowie die Kontaktadresse der ZAV findet Ihr Arbeitgeber im Merkblatt „Studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland“ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Sobald der Arbeitgeber die Bescheinigung über das Einvernehmen durch die ZAV (ZAV-Bescheinigung) erhalten hat, leitet er diese an Sie weiter, damit Sie den Visumsantrag stellen können.
Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren vorgelegt werden?
Zur Visumbeantragung an der Botschaft benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + ein Mal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die einzureichenden Unterlagen NICHT tackern!
Im Online-Antragsformular (VIDEX) geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Einreise, ihren bisherigen Deutschlandaufenthalten sowie zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland an.
Das ausgefüllte Formular drucken Sie aus und unterschreiben es persönlich.
Sollte die Antragsbearbeitung über VIDEX nicht funktionieren, können Sie das PDF-Antragsformular hier herunterladen.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Ihr Reisepass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, ist die deutsche Botschaft Bern für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht zuständig.
Praktikumsvertrag, aus dem auch die Höhe des monatlichen Entgelts hervorgeht.
Den Antrag auf Einvernehmen muss Ihr Praktikumsgeber in Deutschland bei der ZAV-Studentenvermittlung stellen. Das Antragsformular, Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen sowie die Kontaktadresse der ZAV findet Ihr Arbeitgeber im Merkblatt „Studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland“ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Empfänger eines Erasmus-STIPENDIUMS: Die Zustimmung der ZAV ist nicht erforderlich. Stattdessen ist eine Original-Bescheinigung der Hochschule mit Höhe des Stipendiums, Stempel, Datum und Unterschrift bei Visumbeantragung vorzulegen.
Immatrikulationsbescheinigung der schweizerischen Universität
Für den Fall das Ihr Praktikumsentgelt weniger als monatlich 939€ brutto beträgt, müssen zusätzliche Finanzierungsnachweise vorgelegt werden, z.B.
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von zurzeit 9.024 € auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bank in Deutschland (gilt nur für Praktika, die im Zusammenhang mit einem laufenden Studium stehen)
- Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden.)
- Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen)
Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (eine Kopie)
Die Krankenversicherung muss im gesamten EU-Raum ab dem Tag der Einreise für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Mindestdeckungssumme: 30.000,- EUR
Merkblatt mit Checkliste zum Herunterladen
Die Deutsche Botschaft Bern behält sich das Recht vor, während der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Visagebühr:
75,- EUR, zahlbar bar in Schweizer Franken
oder mit Master-/VisaCard in Euro
Gebührenermäßigungen und -befreiungen gemäß AufenthVO
Auslagen für Porto:
7,- CHF (zur Übersendung Ihres Reisepasses nach Visumentscheidung)
Terminbuchung
Buchen Sie bitte hier einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Im Terminvergabesystem werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet. Es gibt leider keine zusätzlichen Termine.
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem zuvor gebuchten Termin in der Visastelle der Botschaft (Willadingweg 78, 3006 Bern). Bitte buchen Sie pro Person einen Termin. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen und erfasst Ihre Fingerabdrücke. Eine Antragstellung ohne Termin ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel 3-5 Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Während der Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft, ob Ihr vollständiger Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Visastelle kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht beantwortet werden. Sämtliche Kommunikation kann grundsätzlich nur mit der antragstellenden Person selbst, einer gesetzlichen Vertretung oder einer schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen.
Entscheidung über den Antrag
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte überprüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass mit dem Visum in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns sofort mitteilen, damit wir ein neues Visum ausstellen können.
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