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Überwachung des Bargeldverkehrs

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In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt seit 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr.

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt seit 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (bzw. bei anderen Währungen - wie z.B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund - die entsprechenden Gegenwerte), die bei der Einreise in oder bei der Ausreise aus der EU mitgeführt werden.

Gleichzeitig wurde der Schwellenwert der Anzeigepflicht bei der innergemeinschaftlichen Bargeldkontrolle auf 10.000 Euro gesenkt. Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung führt zu keiner Einschränkung des freien Kapitalverkehrs.

Mehr Informationen zu diesem Thema sowie den Anmeldevordruck und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung und der Europäischen Kommission.

Für weitergehende Fragen können sich Interessierte direkt an den deutschen Zoll wenden.

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