Bezeichnung
Arbeitsvermittlung in der Schweiz/ Liechtenstein
2.1 Öffentliche Arbeitsvermittlung
Die öffentliche Arbeitsvermittlung in der Schweiz wird auf nationaler Ebene von der Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) überwacht. Sie ist jedoch kantonal organisiert:
In den Kantonen sind die RAV (Regionale Arbeitsvermittlungs-zentren) für die Stellenvermittlung zuständig. Diese Zentren sind dafür verantwortlich, Arbeitslose sowie auch Staatsangehörige der EU bei der Suche nach einer neuen Stelle zu unterstützen.
Regionale Arbeitsvermittlungszentren: http://www.treffpunkt-arbeit.ch
2.2 Falls Sie an einer Beschäftigung bei einem deutschen Unternehmen in der Schweiz bzw. in Liechtenstein interessiert sind, können Sie bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz in Zürich gegen Kostenübernahme ein Verzeichnis von deutschen Unternehmen, die Kammermitglieder sind, beziehen:
Handelskammer D-CH
Tödistrasse 60
8002 Zürich
T +41 (0)44-283 61 16
Webseite: http://www.handelskammer-d-ch.ch