Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 26 StAG)

07.10.2026 - Artikel

Sie sind in der Schweiz eingebürgert worden oder besitzen von Geburt die schweizerische Staatsangehörigkeit und müssen/möchten nun auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten?

Das Formular für die Erklärung zum Verzicht sowie die vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes Köln (BVA). Sie können den Antrag auch online über das Bundesportal stellen.

Bitte berücksichtigen Sie die weitreichenden Auswirkungen einer Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie werden nach Wirksamkeit des Verzichts in Deutschland als Ausländer behandelt werden. Der Verzicht kann auch Auswirkungen auf ein eventuelles öffentliches Dienstverhältnis oder bestehende/zukünftige Versorgungsbezüge haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27.06.2024 entfällt die Möglichkeit der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit vor einer Einbürgerung in einem ausländischen Staat.

Die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit und die erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt auf der Webseite) können direkt an das Bundesverwaltungsamt nach Köln übersandt werden. Beglaubigungen von Kopien können bei einem schweizerischen Notariat, von der Gemeinde an Ihrem Wohnort oder von jeder deutschen Auslandsvertretung in der Schweiz (Botschaft Bern, HK Basel, HK Genf, HK Lugano, HK Zürich) vorgenommen werden. Die Botschaft steht für rechtliche Auskünfte gern zur Verfügung.

Die Verzichtsurkunde wird von der Botschaft gegen Empfangsbestätigung persönlich ausgehändigt. Bei Entgegennahme der Urkunde müssen sämtliche deutsche Ausweispapiere abgegeben werden.

nach oben