Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erbschaftssteuer für Nachlass in Deutschland

Mann mit Kugelschreiber und Papier tippt auf Taschenrechner.

Gebühren © colourbox.de

07.04.2026 - Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen können keinerlei Auskunft über steuerrechtliche Fragen in Verbindung mit Erbnachlässen geben.

Eine Umschreibung beim Grundbuchamt bzw. Auszahlung bei Banken und Versicherungen im Erbfall kann erst erfolgen, sobald das örtliche deutsche Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Dafür müssen Sie beim zuständigen Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Die EU-Erbrechtsverordnung berührt nicht das Erbschaftssteuerrecht. Regelungen des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem zuständigen Finanzamt bzw. einem Steueranwalt/Steuerberater.

Deutsche Auslandsvertretungen können keinerlei Auskunft über steuerrechtliche Fragen in Verbindung mit Erbnachlässen geben.

nach oben