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Bundestags- und Europawahlen
Briefwahl, © colourbox
Hier finden Sie aktuelle Hinweise zu den voraussichtlichen vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag Anfang 2025
Wichtiger Hinweis
Wahlberechtigte können an den Bundestagswahlen und an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik auch vom Ausland aus (per Briefwahl) teilnehmen, wenn sie in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde im Inland eingetragen sind. Die Stimmabgabe in deutschen Auslandsvertretungen ist gesetzlich nicht vorgesehen und nicht möglich.
Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland, sog. Auslandsdeutsche, unterliegen keiner Meldepflicht in Deutschland und können daher auch nicht von Amts wegen in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen werden. Ein „automatisches“ Versenden von Briefwahlunterlagen ist somit auch nicht möglich. Auslandsdeutsche haben aber auch ohne melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland die Möglichkeit, an Bundestags- und Europawahlen teilzunehmen.
Die Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen sowie zu Städteparlamenten ist nach einer Abmeldung aus Deutschland in der Regel nicht mehr möglich. Der nächste reguläre Wahltermin für den Deutschen Bundestag wäre eigentlich am 28. September 2025.
Für eine Wahlteilnahme müssen Sie sich in jedem Fall proaktiv und rechtzeitig in das Wählerverzeichnis Ihres letzten deutschen Wohnorts oder der deutschen Gemeindebehörde, zu der Sie die engste Verbindung haben, eintragen lassen. Dies ist in der Regel ab etwa sechs Monate vor der Wahl bis drei Wochen vor dem Wahltermin möglich.
Es wird 2025 aller Voraussicht nach zu vorgezogenen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung des Deutschen Bundestages kommen, wie auch die Bundeswahlleiterin mitteilt. Noch steht ein Datum nicht endgültig fest, verfolgen Sie hierzu bitte die Nachrichten. In diesem Fall werden kürzere Fristen gelten als üblich!
Beantragen Sie daher möglichst schon jetzt die Eintragung in das Wählerverzeichnis! Ausführliche Informationen finden Sie hier. Formulare hierzu und weitere Informationen finden Sie bei der Bundeswahlleiterin.
Auslandsdeutsche, die in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts registriert sind, erhalten zudem eine entsprechende E-Mail, wenn sie bei der Registrierung dem Erhalt allgemeiner Informationen zugestimmt haben.
Weitere Informationen zum Thema Neuwahlen bietet ebenfalls die Bundeswahlleiterin.