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Bundestags-und Europawahlen
Wahlberechtigte können an den Bundestagswahlen und an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik auch vom Ausland aus teilnehmen, wenn Sie in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde im Inland eingetragen sind.
Informationen zu den Wahlen finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de