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Bundestags-und Europawahlen

03.01.2024 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Wahlberechtigte können an den Bundestagswahlen und an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik auch vom Ausland aus teilnehmen, wenn Sie in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde im Inland eingetragen sind.

Informationen zur Teilnahme an Wahlen für Deutsche im Ausland bietet die Bundeswahlleiterin.



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