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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
شهادة الجنسية, © Ute Grabowsky / photothek.net
Wenn einer Ihrer Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit besaß und Sie sich fragen, ob Sie nicht eventuell auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie im Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Bundesverwaltungsamt in Köln rechtsverbindlich feststellen lassen, ob Sie bereits deutscher Staatsangehöriger sind.
Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erwerben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit vielmehr bestätigt der Staatsangehörigkeitsausweis, dass Sie bereits deutsch sind.
Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Viele Ereignisse im Leben des Antragstellers und seiner Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um familiäre Ereignisse (z.B. Geburt oder Eheschließung) und politische bzw. rechtliche Entwicklungen (z.B. Sammeleinbürgerungen während des Zweiten Weltkrieges oder der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
In der Regel ist zur Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit die Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses oder Personalausweises ausreichend. Falls Ihnen jedoch noch nie ein deutsches Reisedokument ausgestellt wurde, Sie z.B. als Minderjähriger in der Schweiz eingebürgert wurden und nicht wissen, ob Sie Ihre durch Abstammung erworbene deutsche Staatsangehörigkeit dadurch verloren haben, ist die Einleitung eines Feststellungsverfahren möglicherweise der geeignete Weg, Rechtssicherheit zu erlangen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können nicht rechtsverbindlich feststellen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit gegeben ist. Die Botschaft kann Sie jedoch im Vorfeld beraten, ob ein Feststellungsverfahren in Ihrem Fall angezeigt ist, oder ob möglicherweise auch anhand der vorhandenen Urkunden und Dokumente eine abschließende Prüfung (und damit eine Passaussstellung) möglich ist.
Im Feststellungsverfahren ist die deutsche Staatsangehörigkeit durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise o.ä.). Dabei ist die Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachzuweisen.
Wird das Feststellungsverfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Das Verfahren beim BVA kann ohne Beteiligung der Botschaft eingeleitet werden.
Sachdienliche Hinweise und die notwendigen Formulare zum Feststellungsverfahren bietet das Bundesverwaltungsamt.