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Ehefähigkeitszeugnis

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

18.04.2023 - Artikel

Beabsichtigen Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe zu schließen, so benötigen Sie in aller Regel ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, das vom zuständigen deutschen Standesamt an Ihrem (letzten) Wohnort in Deutschland ausgestellt wird.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zuletzt in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet waren. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, weil Sie bisher noch nie in Deutschland gemeldet waren, so ist das Standesamt I Berlin zuständig.

Die für den Antrag benötigte Unterschriftsbeglaubigung und Beglaubigungen von Kopien können bei der Botschaft durchgeführt werden.

Setzen Sie sich möglichst vorab mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland in Verbindung, um verbindliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen zu erhalten und das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen.

Ledigkeitsbescheinigungen gibt es nach dem deutschen Recht übrigens nicht.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses in der Regel (in beglaubigter Form) erforderlich:

  • Geburtsurkunden beider Verlobten
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Verlobten (z.B. Passkopien);
    falls einer der Beteiligten die Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, sollte die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
  • sofern ein Verlobter bereits einmal verheiratet oder verpartnert war:
    Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften und Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnorts bzw. Meldebescheinigung, falls ein Ehegatte noch in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist
  • Ledigkeitsbescheinigung des/der ausländischen Verlobten
  • Antragsformular

Bei Eheschließungen in der Schweiz:

Zur Vorbereitung einer Eheschließung in der Schweiz können Sie gemäß Artikel 8 des deutsch-schweizerischen Abkommens über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen den Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch direkt bei dem schweizerischen Zivilstandsamt stellen.
Das Zivilstandsamt leitet den Antrag an das zuständige Standesamt in Deutschland weiter.

Bei Eheschließungen außerhalb der Schweiz und ohne schweizerische Staatsangehörigkeit beider Verlobten:

Erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem Standesamt, wo Sie Ihre Ehe schließen möchten. Sollte ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert werden, erhalten Sie dies auf Ihren Antrag vom zuständigen Standesamt in Deutschland. Sie sollten auch klären, ob das deutsche Ehefähigkeitszeugnis mit einer Legalisation oder einer Apostille vorgelegt werden muss und dies im Antrag entsprechend vermerken, siehe Internationaler Urkundenverkehr.
Falls Sie vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Formular für den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten haben, nutzen Sie bitte dieses Formular.
Falls Sie an der Botschaft Ihre Unterschriften im Antragsformular beglaubigen lassen möchten und/oder beglaubigte Kopien der originalen Unterlagen benötigen, buchen Sie hierfür bitte einen Termin.
Es fallen Gebühren von ca. 90,00 CHF für die Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung an. Die Zahlung erfolgt in CHF in bar oder mittels internationaler Kreditkarte (Master/Visa, dann in Euro) bei dem Termin.

Bitte weisen Sie sich bei Ihrem Termin durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis aus.

Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen können, wenn das deutsche Standesamt dies akzeptiert, auch bei einem schweizerischen Notar an Ihrem Wohnort vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich dort vorab über die anfallenden Gebühren. Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses betragen je nach Bundesland zwischen 45 und 100 €.


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