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Vornamenssortierung

Vornamen

Vornamen, © dpa

10.09.2024 - Artikel

Sie möchten die Reihenfolge von Vornamen ändern, z.B. weil der Rufname ein anderer als der erste Vorname ist?

Allgemeines

Seit 1. November 2018 haben Sie die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen zu ändern. Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen neuer Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist hingegen nicht zulässig.

Verfahren

Bitte füllen Sie das Deckblatt zur Einsendung von Unterlagen und das Namenserklärungsformular aus und senden beides mit jeweils einer Kopie der nachstehend aufgeführten Dokumente per Post an die Botschaft.
Die Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Sollten Sie beim Ausfüllen des Namenserklärungsformulars unsicher sein, lassen Sie den entsprechenden Bereich einfach frei. Das Formular dient uns lediglich als Vorlage.

  • Auszug aus dem Geburtenregister/ Geburtsurkunde
  • Kopie des deutschen Reisepasses/ Personalausweises
  • Ausländerausweis/ Aufenthaltsbewilligung
  • ggfs. Heiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Eintrag in Deutschland existiert)
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland

Ausländische Urkunden

  • Alle fremdsprachigen Dokumente sind von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen.
  • Wenn es sich nicht um eine internationale Urkunde (CIEC-Format) handelt, muss diese ggf. mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein, siehe Internationaler Urkundenverkehr.

Eine große Bitte: Bitte heften und klammern Sie keine Kopien.

Terminvereinbarung

Nach Durchsicht der Unterlagen und Vorbereitung der Namenserklärung kontaktieren wir Sie, um einen Termin zu vereinbaren und ggf. das weitere Vorgehen zu besprechen.

Zum Termin bringen Sie dann bitte alle Originale der vorab übersandten Unterlagen mit. Diese erhalten dann beim Termin sofort zurück.

Die Namenserklärung muss persönlich in der Botschaft Bern abgegeben werden. Bei der Gelegenheit wird auch der Passantrag aufgenommen.

Bearbeitung beim deutschen Standesamt

Die Namenserklärung sowie die beglaubigten Unterlagen erhalten Sie in einem Umschlag zur Weiterleitung an das zuständige deutsche Standesamt. Dieses wird den Eingang der Namenserklärung und deren Wirksamkeit der Botschaft gegenüber schriftlich bestätigen. Erst dann kann die Botschaft die von Ihnen beantragten Ausweise/Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellen.

Es ist das deutsche Standesamt zuständig, das die Eheschließung beurkundet hat. Ist die Ehe nicht in einem deutschen Eheregister eingetragen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte (siehe Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz). Ergibt sich danach keine Zuständigkeit ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Gebühren und Kontakt

Es fallen Gebühren für die Namenserklärung und die Beglaubigung von Unterlagen an.

Alle Gebühren sind wechselkursabhängig und können in bar in Schweizer Franken oder mit internationaler Kreditkarte (nur Master oder Visa) gezahlt werden. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Belastung in Euro von Deutschland aus.

Für die im Rahmen einer Namenserklärung erforderlichen Beglaubigungen fallen Gebühren in Höhe von ca. 120 CHF an.

Die Höhe der Passgebühren entnehmen Sie bitte den Informationen der Passstelle.

Die deutschen Standesämter erheben separat Gebühren für die Ausstellung der Namensbescheinigungen.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Beantragung eines Reisepasses und/oder Personalausweises

Im Rahmen des Termins für die Namenserklärung können Sie in der Regel bereits ein Ausweisdokument auf den erklärten Namen beantragen, auch wenn die Bearbeitungsdauer sich bis zur Bestätigung der Namensführung verlängert.
Beachten Sie hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen und Gebühren unsere Informationen zur Passbeantragung.


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