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Zustellungen in Verwaltungssachen
Mit Wirkung vom 01.10.2019 ist die Schweiz dem Europäischen Übereinkommen vom 24.11.1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, (BGBI. II 1981, S.535) Europarat - ETS 94, beigetreten.
Zustellungen in Verwaltungssachen können seitdem vorzugsweise auf dem direkten Postwege erfolgen. Details und Verfahrensweise finden Sie im anliegenden Merkblatt.