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Hinweise zur Ausfuhrbescheinigung/Rückerstattung deutscher Mehrwertsteuer

Zoll fahndet nach Plagiaten auf Messe Ambiente

Ein Zollbeamter begutachtet am Freitag (08.02.2008) bei einem aus China stammenden Händler auf der Messe „Ambiente“ in Frankfurt am Main die ausgestellten Porzellanwaren. Gemeinsam mit Anwälten deutscher Herstellerfirmen von Markenartikeln sucht der Zoll auf der Messe gezielt nach Plagiaten. Dabei werden Sie vor allem bei chinesischen und indischen Händlern und Herstellern häufig fündig. Foto: Frank May dpa/lhe +++(c) dpa - Report+++ | Verwendung weltweit, © dpa

18.10.2022 - Artikel

Für die Erteilung von Ausfuhrbescheinigungen zum Zweck der Mehrwertsteuererstattung für in Deutschland gekaufte Waren ist grundsätzlich der Deutsche Zoll an den Grenzübergängen zuständig (www.zoll.de).

Deutschen Auslandsvertretungen ist es deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet, Ausfuhrbescheinigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr  (d.h. der Käufer muss die Ware persönlich in die Schweiz verbracht haben ) innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kauf vorzunehmen. Eine Ausfuhrbescheinigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile/Autoservice kann nicht erteilt werden.

Bei einem solchen Ausnahmefall (dazu zählt nicht an der Grenze die Einholung beim Zoll vergessen zu haben oder sich im Vorfeld nicht über den Ablauf informiert zu haben; Versand über den Postweg), der zu einer gebührenpflichtigen Bescheinigung führen könnte, ist nach Terminabsprache die persönliche Vorsprache bei der deutschen Botschaft, Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, mit allen Unterlagen und der eingeführten Ware erforderlich.

Die Gebühren betragen pro Antrag/Rechnung ca 35,00 CHF und sind am Schalter in bar zu entrichten.

Voraussetzung für die Bestätigung der Ausfuhr ist ein Wohnsitz in der Schweiz. Der Nachweis hierüber erfolgt durch Vorlage eines amtlichen Ausweises. Im deutschen Pass muss der ausländische Wohnort eingetragen sein oder die Abmeldebestätigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland vorgelegt werden. Zusätzlich ist die schweizerische Aufenthaltsberechtigung nachzuweisen.


Termine für eine Ausfuhrbescheinigung können Sie über unser Kontaktformular  vereinbaren.


Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Botschaft an den Käufer ist nicht möglich.



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