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Informationen zur Kindesentziehung
Child at an airport, © colourbox.de
Eine grenzüberschreitende Kindesentziehung liegt vor, wenn ein Elternteil ohne Einverständnis des (ebenfalls) sorgeberechtigten anderen Elternteils die gemeinsamen Kinder ins Ausland entführt oder nach einer Urlaubsreise deren Rückreise verhindert.
Informieren Sie sich hier zu völkerrechtlichen Vereinbarungen, außergerichtliche Lösungen und gerichtliche Verfahren, strafrechtliche Konsequenzen und Ihren Beratungsmöglichkeiten.