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Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)

Grundsatzurteil zu «Führerschein-Tourismus» erwartet

Ein polnischer Führerschein (oben) und ein deutscher Führerschein liegen in der deutschen Grenzstadt Frankfurt (Oder) in Brandenburg auf den Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und Polens, aufgenommen am Donnerstag (25.02.2010/Illustration). Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am gleichen Tag eine Grundsatzentscheidung zum „Führerschein- Tourismus“ in Europa erwartet. Verhandelt werden die Klagen zweier Autofahrer, die ihre deutschen Führerscheine eingebüßt hatten und neue in Polen erwarben. Die deutschen Behörden untersagten ihnen, sich damit hinters Steuer zu setzen. Die Deutschen hätten in Polen keinen Wohnsitz gehabt und deswegen dort auch keinen Führerschein machen dürfen, hieß es zur Begründung. Dagegen klagten die Autofahrer, scheiterten aber in den vorherigen Instanzen. Foto: Patrick Pleul dpa/lbn | Verwendung weltweit, © dpa-Zentralbild

22.02.2022 - Artikel

Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. (EWR-Staaten sind: Island, Liechtenstein und Norwegen). Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrererlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt-oder Kreisverwaltung.




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