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Aktuelle Stellenausschreibungen der Botschaft

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Stellenausschreibungen für Arbeitsplätze, die von der Botschaft in eigener Verantwortung durch vor Ort beschäftigtes Personal zu besetzen sind, werden bei Bedarf an dieser Stelle bekanntgegeben. Voraussetzung für eine Anstellung als örtlich beschäftigte/r Mitarbeiter/in der Botschaft sind ein ständiger Wohnsitz in der Schweiz und eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Das Arbeitsverhältnis unterliegt in diesem Fall den einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.






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