Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zur Bundestagswahl 2025 - auch für Deutsche im Ausland und zur Briefwahl. Es gelten für die vorgezogenen Wahlen verkürzte Termine und Fristen.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, mussten dies zunächst bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen. Dies war nur bis 21 Tage vor der Wahl, also bis zum 2. Februar 2025 möglich. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Wahlbehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, bzw. bei einigen Wahlbüros wie z. B. im Land Berlin ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, und zwar direkt an Ihre angegeben Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Dies ist verlässlich und schneller als es eine Kurierverbindung bieten kann, weshalb die Botschaft Bern nicht zu den Vertretungen auf der Liste der Bundeswahlleiterin gehört, an die die Briefwahlunterlagen versandt werden können.
Auch für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen empfiehlt sich der direkte Postweg oder - bei Aufenthalt im Grenzgebiet - der Einwurf in einen Briefkasten auf der deutschen Seite der Grenze.
Die offizielle Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl, zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie zu den bei vorgezogenen Wahlen knappen Fristen finden Sie hier.