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Aufenthaltsermittlung im Ausland

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30.01.2023 - Artikel

Anschriftenermittlung in der Schweiz

Die Ermittlung von Anschriften in der Schweiz erfolgt grundsätzlich direkt durch Sie selbst und nicht durch Einschaltung der deutschen Botschaft in Bern. Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise:

1. Online-Telefonbücher wie z.B. Telefonsuche Schweiz, Alternative Telefonsuche Schweiz, Lokale Suche Schweiz

2. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz werden im Zentralen Migrationsinformationssystem ZEMIS beim Staatssekretariat für Migration (SEM) registriert. Privatpersonen und Behörden oder sonstige Organisationen können direkt beim SEM eine „Einzelfall-Anfrage“ stellen, wenn

  • Vor- und Familienname(n) und
  • das Geburtsdatum oder eine letzte Anschrift der gesuchten Person bekannt sind und
  • ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird (Art. 15 der ZEMIS-Verordnung).

Ob und in welcher Höhe Gebühren für die Bearbeitung der Anfrage anfallen, ist in Art. 22 der ZEMIS-Verordnung geregelt und sollte ggf. im Vorfeld einer konkreten, ggf. umfangreicheren Anfrage mit dem SEM geklärt werden.

Nach Kenntnis der Botschaft werden einfache Anschriftenanfragen derzeit

  • von Privatpersonen gegen eine Gebühr von 40 CHF
  • von ausländischen Behörden zumeist gebührenfrei erteilt.

Die Kontaktdaten des SEM lauten:

Staatssekretariat für Migration SEM
Dienst Aufenthaltsnachforschung
Quellenweg 6
CH-3003 Bern-Wabern
Schweiz

3. Anschriften von Schweizerinnen und Schweizern können ggf. über die Gemeinde/ Stadtverwaltungen am letzten bekannten Wohnsitz in der Schweiz ermittelt werden. Die Kontaktdaten der schweizerischen Gemeinden finden Sie in der Regel auf deren Homepage (aufgebaut nach dem Muster www.ortsname.ch ersetzen Sie „Ortsname“ durch den Namen der Gemeinde).

4. Darüber hinaus bieten auch kommerzielle Adressermittler oder Detekteien ihre diesbezüglichen Dienste im Internet an.

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