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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten
Autoverkehr, © Colourbox
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie, dass der deutsche Führerschein innerhalb eines Jahres durch eine Schweizer Fahrerlaubnis ersetzt werden muss.
Wichtig : Bitte bedenken Sie unabhängig von Ihrer Nationalität, dass Sie nur im Besitz eines nationalen Führerscheins sein dürfen. Bei Wohnsitz in der Schweiz - nur den Schweizer Führerausweis.
Auto-Kennzeichen müssen ebenfalls zeitnah gewechselt werden. Informationen finden Sie auf den Seiten der kantonalen Straßenverkehrsbehörden.
Die Botschaft nimmt keine Ab-/oder Ummeldungen von Fahrzeugen vor und nimmt auch keine Kennzeichen an oder leitet diese weiter.
Deutsche Führerscheine im Ausland
1) Trifft es zu, dass eine ausländische, hier: deutsche, Fahrerlaubnis von den Schweizer Behörden einbehalten wird, sobald der Inhaber deren Umtausch in eine Schweizer Fahrerlaubnis beantragt ?
Antwort:
Ja, dies trifft zu. Die Führerscheine (EU und EFTA) werden eingezogen und an den Ausstellerstaat zurückgeschickt. Das Vorgehen ist in Art.44 Abs.4 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) geregelt.
Zitat:
Art. 44 Abs.4 Die Behörden ziehen bei der Erteilung eines schweizerischen Führerausweises Ausweise ein, die von EU-oder EFTA-Staaten ausgestellt worden sind und senden sie an die Ausstellungsbehörde zurück. Sie vermerken in den Ausweisen, die von anderen Staaten ausgestellt worden sind, die Ungültigkeit für die Schweiz. Der Inhalt der ausländischen Ausweise wird registriert.
2) Gibt es hierzu Ausnahmen ? Wo und wie kann der Betroffene eine solche Ausnahmeregelung ggf. beantragen, um bis zum Erhalt der Schweizer Fahrerlaubnis zumindest in anderen Ländern noch ein Kfz fahren zu können ?
Es gibt keine Ausnahmen. Kopien und andere Bestätigungen gelten grundsätzlich nicht als Fahrbewilligungen und helfen höchstens bei einer Rekonstruktion von verloren/gestohlenen Dokumenten.
Zitat VZV:
Art. 44 Abs. 1 Dem Inhaber eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht. Führer von Motorwagen haben die Kontrollfahrt auf einem Fahrzeug jener Kategorie abzulegen, welche zum Führen aller im Ausweis eingetragenen Kategorien berechtigt. Besitzt der Ausweisinhaber zusätzlich die Berechtigung zum Führen von Motorrädern, so wird dafür keine weitere Kontrollfahrt durchgeführt. Für die ärztlichen Untersuchungen gelten Artikel 7 Absatz 1, 9, 11a Absätze 1 und 2 sowie 27 sinngemäß.
3) Wird eine einbehaltene deutsche Fahrerlaubnis von den Schweizer Behörden an die ausstellende Behörde zurückgesandt ?
Die deutsche Führerscheine werden an das Kraftfahrt Bundesamt geschickt. Die gesetzliche Grundlage ist ebenfalls Art.44 Abs.4 VZV.
Die Botschaft stellt grundsätzlich keine Führerscheine oder internationalen Führerscheine aus. Für das Ausstellen oder Umschreiben von Führerscheinen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden zuständig.
Verlust von Führerscheinen
Frage:
Ich wohne weniger als ein Jahr in der Schweiz und mir wurde mein deutscher Führerschein gestohlen bzw. ich habe ihn verloren. Wo kann ich einen neuen beantragen?
Antwort:
Sofern Sie nur in der Schweiz gemeldet sind, ist für die Ersatzbeschaffung eines neuen deutschen Führerscheins grundsätzlich jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Am besten wenden Sie sich jedoch an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde, die
- den verloren gegangenen oder gestohlenen Führerschein ausgestellt hat oder
- in deren Bezirk Sie Ihren letzten deutschen Wohnsitz hatten.
Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft in Bern nicht in das Wiederbeschaffungsverfahren eingebunden ist. Eine Aushändigung des neuen Führerscheins durch die Botschaft findet nicht statt.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 73 Abs. 3 FEV).
Weitere Informationen rund um den deutschen Führerschein finden Sie auf beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
PKW - Maut
Es besteht Vignettenpflicht auf den Schweizer Autobahnen. Diese kostet zur Zeit 40,00 SFR für ein Jahr. Monats-oder Wochenvignetten gibt es nicht.
Wer mit nicht angebrachten oder nicht richtig angebrachten Vignetten auf den Schweizer Autobahnen unterwegs ist, riskiert hohe Bußgelder zuzüglich zu den Kosten der Vignette.
Verhalten im Straßenverkehr
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss eine Vielzahl Regeln beachten. Zum Beispiel sind Tempo- und Alkoholregeln einzuhalten, Parkverbote zu beachten und Kinder in Kindersitzen zu sichern. Wer gegen die Regeln verstößt, wird gebüßt.